Meldeadresse falsch, Hartz4, geht das so gut?
Hallo,
Person X ist auf dieser Adresse gemeldet, wohnt da aber nicht, Zwangsräumung ist bereits erfolgt, da seit 10 Monaten weder Miete, noch Kaution bezahlt wurde. Person X hat sich aber bis heute nicht umgemeldet.
Person X lebt seit Monaten in neuer Beziehung und deren Wohnung.
Person y (Vermieter) bekam jedoch keinen cent von der bezahlten Miete, Jobcenter. Da Person X die Miete zwar kassiert, jedoch nicht an Person y weitergeleitet hat.
Person X bekommt Grundsicherung, wenn nun Person X sich nicht umgemeldet hat, weiß das Jobcenter auch nichts von dem Einkommen der Partnerin.
Was tun? Darf man so etwas?
4 Antworten
sicher darf man so was nicht.
du bist berechtigt, die Behörden zu verständigen z.b. eine Mitteilung ans jobcenter zu geben. verpflichtet bist du allerdings nicht dazu.
Person X bekommt Grundsicherung, wenn nun Person X sich nicht umgemeldet hat, weiß das Jobcenter auch nichts von dem Einkommen der Partnerin.Darf man so etwas?
Jegliche Veränderung muss man umgehend melden.
Was tun?
Das Jobcenter informieren, die werden das dann überprüfen und geeignete Schritte einleiten.
Leider bekommst Du dadurch Dein Geld aber nicht, da musst Du halt einen Titel auf die Forderung bekommen und kannst dann 30 Jahre lang versuchen das Geld zu bekommen.
Du kannst bzw, musst auch das Einwohnermeldeamt informieren.
Die werden ihn dann z.B. zwangsweise abmelden. Wenn Du weißt wo er wohnt, würde ich das erwähnen.
Das ist natürlich nicht korrekt !
Die Person X verstößt gegen seine Mitwirkungspflicht,denn jegliche Leistungsrelevanten Änderungen sind mitzuteilen.
Warum hat Person Y denn so lange gewartet ?
Das Jobcenter wäre verpflichtet gewesen die Leistungen für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung direkt an den Vermieter zu überweisen,wenn der Leistungsempfänger diese Leistungen nicht zweckbestimmt verwendet.
dann muß y das der behörde melden , das x nicht mehr am angegebenen wohnsitz lebt . und anzeige erstatten .
Titel existiert bereits