Meine tante vererbt mir, wenn Sie dann tot ist , ihr haus. Sie ist 83 Jahre alt. geht das?

3 Antworten

Natürlich kann sie das Haus jetzt schon auf dich übertragen,. Es ist nur so, wenn ein anderer Anspruch auf das Erbe erhebt, kann es zu Schwierigkeiten kommen und du musst evt. das Erbe teilen. Das, was du hier fragst, ist vermutlich diese 10-Jahres Frist. Das bedeutet, es müssen nach Übertragung /Schenkung 10 Jahre vergangen sein, um fremde Ansprüche auszuschließen.

Sie darf dich im Testament mit ihrem Erbe "beglücken", allerdings gibt es auch noch einen Pflichtanteil. Nachdem sie eine Schwester hat kann es sein, dass diese Pflichtanteilberechtigt ist. Es könnte also eventuell zu Schwierigkeiten kommen.

Ich habe gehört, dass man als Frau über 80 Jahre nicht mehr im erlebensfalle vorher vererben darf! Stimmt das?

Nein. Vorher kann man ohnehin nicht vererben, sondern nur verschenken.

Lohnt sich schon jetzt das Haus auf mich zu überschreiben.

Nein. Das hat für die Tante keine Vorteile sondern nur Nachteile. Für Sie natürlich schon, da Sie das Haus dann haben und die Tante es sich nicht anders überlegen kann.

Meine tante vererbt mir, wenn Sie dann tot ist , ihr haus. ... Ich bin im Testament schon eingetragen als Alleinerbe. Mein andere Cousin erbt ein anderes Grundstück.

Das widerspricht sich irgenwie. Die Zuwendung eines bestimmten Gegenstandes stellt ein Vermächtnis dar.

Bei dem Testament ist darauf zu achten das klar ist, was gemeint ist. Ein Erbe umfaßt immer Alles einschließlich Schulden. Alleinerbe für ein Haus gibt es nicht. Alleinerbe heißt, das es nur einen Erben gibt.

Für ein sinnvolles Testament gibt es hier mehrer Möglichkeiten. Einen als Alleinerben einsetzen und den Anderen als Vermächtnisnehmer für das entsprechende Grundstück.

Oder beide als Erben einsetzen und die Grundstücke jeweils als Vorausvermächtnis oder Teilungsanordnung. Hierbei muß klar festgehalten werden, ob der Wert der Grundstücke auszugleichen ist oder nicht.

Bei dem Alter wäre ein notarielles Testament zu empfehlen. Dies erspart Ihnen auch den Erbschein beim Umschreiben des Grundbuchs, wenn das Testament eindeutig formuliert ist.

Nachdem sie eine Schwester hat kann es sein, dass diese Pflichtanteilberechtigt ist.

Wohl eher nicht. Potentiell pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge und die Eltern des Erblassers.