Meine Schule will trotz Volljährigkeit dass meine Eltern unterschrieben geht das?

8 Antworten

Bundesland? In einigen Ländern steht nämlich beispielsweise sowas im Schulgesetz (hier aus Art. 75 BayEUG):


Die Schule ist verpflichtet, die Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern vor Vollendung des 21. Lebensjahres auch die früheren Erziehungsberechtigten, möglichst frühzeitig über wesentliche, die Schülerin oder den Schüler betreffende Vorgänge, insbesondere ein auffallendes Absinken des Leistungsstands, schriftlich, aber nicht in
elektronischer Form zu unterrichten.


lex Steinhäuser - wobei der Steinhäuser damals rechtswidrig von der Schule geworfen wurde 

Entschuldigungen darfst du ab 18 selber schreiben, ebenso müssen ab 18 keine Klassenarbeiten mehr unterschrieben werden. 

Trotzdem gibt es auch Dinge, die über 18jährige Schüler noch von den Eltern absegnen lassen müssen. Das ist z.B. die Klassenfahrt, da ja die Eltern dafür den Geldbeutel aufhalten müssen. Das sind Elternabende, die auch weiterhin die Eltern und nicht die Schüler betreffen. Elternbriefe können von der Schule einen Gegenzeichnung der Eltern verlangen, damit du sie auch abgibst....

Solange du unter der Fürsorge deiner Eltern lebst, haben die noch ein Mitspracherecht bei gewissen Dingen.

Dazu gehören allerdings nicht die Entschuldigungen (die können Eltern schreiben, aber auch der Schüler), und auch nicht Klassenarbeiten. Selbst das Zeugnis darfst du mit 18 selbst unterschreiben.

aber keine Mitspracherechte mehr nach BGB - es gab im Schulrecht aufgrund diverser Vorfälle, unter anderem Steinhäuser in Thüringen, wieder bemühungen die Eltern auch bei Heranwachsenden wieder einzubinden. Allerdings ist das aus meiner Sicht problematisch, der Bundesgesetzgeber hat im GG und im BGB klare Entscheidungen getroffen. 

dürfen sie auf alle Fälle nicht mehr, die müssten dich sogar fragen, wenn sie mit deinen Eltern über deine Noten sprechen wollen

Ich dem Schulvertrag steht das glaube ich drin. Könnte da eine Vollmacht meine Mutter dagegen steuern?

@AntonioC

nein kann sie nicht, du bist volljährig und entscheidest vollkommen selbständig

Nein, du bist volljährig und darfst komplett selbst entscheiden.

Entschuldigungen darfst du sleber unterschreiben

Aber ne klassenarbeit oder ein ELTERNbrief....da ist das wort eltern ja schon drin