Meine Nachbarin möchte mir alles vererben weil Sie keine angehörige hat.

8 Antworten

Ein handschriftliches Testament reicht grundsätzlich. Wenn der Erblasser es bei Gericht hinterlegt, wird daraus aber ein öffentliches Testament.

Wie ist es wenn ich es noch von zbs 2 zeugen unterschreiben lasse

Bringt nur begrenzt etwas, die Erblasserin muß das Testament selbst komplett mit der Hand schreiben und unterschreiben. Natürlich können Zeugen für die Bestätigung der Echtheit herangezogen werden.

Ein Handschriftliches Testament ist immer dann sinnvoll, wenn der Erblasser nicht mit seinem Tod rechnet. Hauptvorteil ist, das man es kostenfrei ändern kann.

Im Gegensatz dazu kann ein notarielles Testament, wenn es eindeutig ist, den Erbschein ersparen.

Ja, das reicht völlig aus und ist rechtskräftig. Aber es sollte dann wirklich alles per Hand geschrieben sein, auch Ort, Datum etc. Sobald irgend etwas mit der Schreibmaschine oder PC geschrieben wurde, ist das Testament unwirksam. Und Unterschrift bitte nicht vergessen. Ihr könnt es natürlich auch beim Notar machen, kostet dann aber etwas.

Wie ist es wenn ich es noch von zbs 2 zeugen unterschreiben lasse

da geb ich ihr recht

Es reicht, wenn niemand gerichtlich die Testierfähigkeit anzweifelt. Sicherer wäre ein notarielles Testament wo sich der Notar bezüglich der Testierfähigkeit äußert.

Man könnte auch einen Erbvertrag machen, wo Du Dich zu Hilfsdiensten verpflichtest und dafür ihre Habseligkeiten zum Todeszeitpunkt erhältst.