Meine Mutter hat mein Laptop fallen lassen. Ist das über die Haftpflicht abwickelbar?

15 Antworten

geht nicht, die Versicherung übernimmt es nicht, wenn ein Familienmitglied ein anderes schädigt...

Punkt 6 hier: http://www.versicherung-ratgeber.com/haftpflichtversicherung.html

Ja, aus eigener Erfahrung kann ich das sagen. Allerdings lebten wir zu dem Zeitpunkt nicht im gemeinsamen Haushalt. Ich weiß nicht genau, ob es ausschlaggebend ist.

Nein, weil ihr verwandt seid und auchoffenbar zusammen wohnt. Sowas regeln die Haftpflichtversicherer nicht, weil das Risiko viel zu groß wäre, dass jemand, der Geld braucht, einfach was bei sich selbst oder seiner Frau, etc zerstört. Wenn die Versicherung das jedesmal zahlen müsste, hätte niemand mehr Geldprobleme und die Versicherung wäre pleite.

Verwandtschaftsverhältnisse spielen bei der Schadensregulierung keine Rolle.

@Saarland60

Das kommt auf den Konzern an. Nicht wenige schliessen sowas grundsätzlich aus.

@Saarland60

bei den meisten Versicherungen (ich kenne keine, wo es nicht so ist), sind Schäden, die Familienmitgliedern untereinander verursachen, ausgeschlossen (s. auch meinen Link)

@Saarland60

Quatsch. Angehörige in häuslicher Gemeinschaft sind eigentlich immer ausgeschlossen.

Schade, dass es deiner Mutter passiert ist. Wenns in der Wohnung eines Freundes geschehen wäre, dann müßte seine Versicherung das bezahlen. DU bist nur versichert, wenn DIR das bei jemandem anderen mit dessen Sachen passiert. Kompliziert, aber wahr.

Die Haftpflicht deiner Mutter muss zahlen, wobei Sie besonders bei Familienmitgliedern gerne behaupten , dass diese es aus Gefälligkeit machen. Also solltet Ihr das alles Plausibel und schlüßig dalegen können.

Aha, ich würde mal nachlesen, was eine Gefälligkeitsleistung ist.

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