Meine Mutter behält Kindergeldnachzahlung ein. Was mach ich jetzt?
Hallo, ich bin 19 Jahre alt, wohne alleine und bin momentan arbeitssuchend. Seitdem ich letztes Jahr meine Ausbildung fertig gemacht habe, bekam ich kein Kindergeld mehr, da ich ja schon 18 war und die Ausbildung vorbei. Nu ist es so das ich ja arbeitssuchend bin. Aufgrund dessen, hab ich logischerweise ALG I beantragt und zusätzlich wieder Kindergeld. Da das mit dem Arbeitslosengeld länger gedauert hat und die Familienkasse den bescheid brauchte, hat sich eine Nachzahlung von etwa 1200€ aufgerundet. Meine Mutter hat mir bis jetzt davon an die 500€ gegeben, sie behält sich den restlichen Betrag also ein und weigert sich mir den rest zu geben, Bei der Familienkasse hab ich schon angefragt, da heißt es ich soll den Abzweigungsantrag stellen, habe ich auch gemacht, nur bringt mir das die 700€ die fehlen nicht her. Ich hab keine Ahnung wie weit ich da noch was machen kann. Hat jemand einen Tipp für mich?
Mfg
4 Antworten
Du schaust auf der Seite des örtlichen Amtsgerichts nach "kostenloser" Rechtsberatung. Es müssten da alle nötigen Informationen für Dich stehen. Gehe also mit allen benötigten Papieren da hin, auch den Nachweisen dass Dir das Geld zusteht.
Wird Dir bestätigt dass eine Klage erfolgreich verlaufen wird beantrage gleich da Prozesskostenhilfe.
Bis zum Termin wird es sicherlich noch einige Tage dauern. Nutze diese um online einen Familienanwalt zu finden der Deine Seite vertritt. Denn beachte: Es ist immer ratsam festzustellen auf welcher Seite ein Anwalt in seinem Fachgebiet steht / eingearbeitet ist.
Wann bist Du ausgezogen? Wenn du erst die Letzte Zeit ausgezogen bist, hast Du nur Anrecht auf das Kindergeld, nach Auszug.
Dann musst du das Geld von deiner Mutter einklagen.
Inwiefern gehe ich davor? Einfach einen Anwalt suchen?
Hat deine Mutter während der Ausbildung noch Unterhalt gezahlt? Dann steht ihr auch das Kindergeld zu, wenn sie dir Unterhalt mindestens in Höhe des Kindergeldes gezahlt hat.
Wenn du den Antrag auf Abzweigung schon gestellt hast,dann wirst du in Zukunft das Kindergeld direkt von der Familienkasse auf dein Konto bekommen !
Das schon ausgezahlte rückwirkende Kindergeld ist an deine Mutter gegangen und wenn sie es dir nicht in vollem Umfang hat zukommen lassen,wenn es dir auf Grund deines Auszuges voll zugestanden hat,dann bleibt dir nur deine Mutter zu verklagen,anders kommst du nicht ran,wenn sie es dir nicht noch freiwillig zahlt.
Bringt allerdings auch nur dann etwas wenn sie auch leistungsfähig ist,also wenn sie unter der Pfändungsgrenze liegt,dann kommst du nicht an dein Geld.
Ich bin 2014 ausgezogen und hab selbst da schon in unregelmäßigen Abständen das Kindergeld von ihr bekommen.