Meine Mieterin ist verstorben und hinterlässt keine Erben. Die Wohnung müsste zum Entrümpelt und zum anderen Kernsaniert werden, wer übernimmt die Kosten?

17 Antworten

Wenn es keine gesetzlichen Erben gibt, erbt Vater Staat. Du musst dich deshalb mit der Angelegenheit und der Sterbeurkunde beim Nachlassgericht melden. Dort wirst du über den Werdegang informiert. Wenn es Erbgut gibt, könnten davon die Räumung und Beerdigung finanziert werden. Sanierung eher nicht, möglicherweise aber die Schönheitsreparaturen (insofern die Klauseln im Mietvertrag wirksam sind).

Wenn kein Erbe da ist, fällt ja alles an den Staat. So würde ich mich dann zumindest mal erkundigen, ob es da irgendeine Stelle gibt, die zumindest das Entrümpeln etc. übernimmt.


Renovieren geht auf Deine Kosten, da es ja Dein Objekt ist.

Wennscih wegen Entrümpeln etc niochts findet.. dann schau mal nach nem "Rümpelfix". Die machen so was meist für nen Festpreis (früher sopgar umsonst für Behalten der Sachen)

Hey SiViHa72

Der "Staat" (Steuerzahler) ist hier nicht verantwortlich. 

@LouPing

Erbe, das keiner antritt, geht an den Staat. Insofern ist die Nachfrage nicht unsinnig.

Und bloss keine Schnellschüsse> einfach loslegen. Das wäre unrechtmäßig. Wenn Klärung da, dann den Rümpelfix erwägen.

@SiViHa72

Hey SiViHa72

Dann ist der Staat noch immer nicht in der Pflicht. 

Findet der Nachlassverwalter genügend Vermögen (Nachlass) kann man als Vermieter mit Kostendeckung rechnen. 

Vom Staat selber kommt nichts und es wird auch nichts gefördert oder gar steuerlich begünstigt. 

@LouPing

Das stimmt so nicht. Der Staat ist in der Pflicht wenn Vermögen da ist. Er ist nicht in der Pflicht Schulden zu bezahlen wenn kein vermögen da ist.

Wenn Du Glück hast und die Mieterin vermögend war, dann zahlt Vater Staat vielleicht die Entrümpelung. Je nach dem, welche Finanzmittel aus dem Nachlass verfügbar sind.

Hast Du eine Erbenauskunft durchgeführt? Hast Du beim zuständigen Amtsgericht die Stellung eines Nachlasspflegers beantragt?

Sobald der Nachlasspfleger eingesetzt ist, kannst Du alle Fragen mit ihm klaren.

Es kann hier durchaus sein, dass er Dir eine beräumte Wohnung übergibt. In der Regel ist es aber so, dass Du lediglich die Schlüssel erhältst und alles selbst beauftragen (und zahlen) musst.

Die Kosten der Kernsanierung übernimmst immer Du. Da spielt es auch keine Rolle, ob die Mieterin gestorben ist, oder normal gekündigt hat.

Wo nichts ist, da kann auch nichts geholt werden. Sofern es einen verwertbaren Nachlaß gibt, können Forderungen daraus anteilig befriedigt werden. Wende dich an das Nachlaßgericht.

Doch zu schreibst "da die Mieterin über 40 Jahre dort gewohnt hat".

Wenn dich in dieser Zeit das Wohnverhalten der Mieterin nicht gestört hat, dann ist anzunehmen, daß sie sich auch nicht vertragswidrig verhalten hat. Lediglich der Tod oder Auszug von Mietern ist kein gerechtfertigter Grund, auf Kosten anderer eigene Versäumnisse zu heilen.

Der Staat als Erbe haftet für die Schulden und wird entsprechend ein
Nachlassinsolvenzverfahren einleiten. In diesem wird ein
Nachlassverwalter bestimmt, der mit dem vorhandenen Nachlass die
Verbindlichkeiten zu bedienen versucht. Du darfst in der Wohnung nichts machen, weil das nur dem Erben zusteht, in dem Fall der Staat.

Der Nachlassverwalter versucht mit dem vorhandenen Nachlass die Verbindlichkeiten zu bedienen.

Eine Kernsanierung mußt du alleine bezahlen.