Meine legal von mir angestellte Putzfrau zerstört eine teure Leuchte. Wer bezahlt?

6 Antworten

Da die Putzfrau angelstellt ist wird sie wie eine normale Arbeitnehmerin betrachtet. Somit bedeutet das, das sie für den verursachten Schaden nur bei grober Fahrlässigkeit aufkommen muss, ansonsten entsprechend dem Grad ihres Verschuldens. Dabei spielen jeodoch noch andere Kriterien eine Rolle, wie z.B. Verdienst, Ausbildung, etc.

Meine persönliche Einschätzung in diesem Falle ist die, dass man die Putzfrau nicht zur Schadensersatzpflicht heranziehen kann.

Die Privathaftpflichtversicherung würde in diesem Fall auch nicht bezahlen, da sich der Schaden in Zusaammenhang mit einer beruflichen Betätigung ereignet hat. Dies ist ein absoluter Ausschlussgrund in der PHV.

Da die Putzfrau angestellt ist wird sie wie eine normale Arbeitnehmerin betrachtet. Somit bedeutet das, das sie für den verursachten Schaden nur bei grober Fahrlässigkeit aufkommen muss, ansonsten entsprechend dem Grad ihres Verschuldens. Dabei spielen jeodoch noch andere Kriterien eine Rolle, wie z.B. Verdienst, Ausbildung, etc.

Meine persönliche Einschätzung in diesem Falle ist die, dass man die Putzfrau nicht zur Schadensersatzpflicht heranziehen kann.

Die Privathaftpflichtversicherung würde in diesem Fall auch nicht bezahlen, da sich der Schaden in Zusaammenhang mit einer beruflichen Betätigung ereignet hat. Dies ist ein absoluter Ausschlussgrund in der PHV.

normalerweise die Versicherung der Putzfrau. wenn die wirklich legal, bei dir beschäftigt war, und sie nicht zahlen will (kann, aus welchem grund auch immer) besprich das mit deinem anwalt

Wie wäre es mit Haftpflicht?

Sie hat das sicherlich nicht extra gemacht, es war ein versehen. Ihr da jetzt mit Forderungen zu kommen, ist nicht eben fair.

Zumal, mal ehrlich.. warum lässt man was aus Glas auf dem Boden, wenn man weiss, die Reinigungskraft soll da sauegen?

Wenn die Lampe da immer steht, sollte eine Reinigungskraft in der Lage sein, vorsichtig daneben zu saugen. Dem Besitzer der Wohnung nun einen Vorwurf zu machen, finde ich nicht sehr angebracht.

Da es sich bei Reinigungsarbeiten um gefahrengeneigte Arbeit handelt,

ist die Sachbeschädigung vom Arbeitgeber, also vom Fragesteller zu bezahlen, es sei denn, erkann nachweisen, dass die Putzfrau sorgfältig in die Arbeit eingewiesen und auf die Gefahrenquellen hingewiesen wurde. Hierfür hat er die Beweislast.

Das ist kein Fall für die Haftpflichtversicherung der Putzfrau.