Meine küche ist total verbrannt, wieviel würde die geldstraffe?

8 Antworten

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Hallo mmokhles,

bezüglich des von Dir verursachten Brandes leitet die Polizei ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage ein:

§ 306d StGB - Fahrlässige Brandstiftung

(1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hie gibt es jetzt drei Möglichkeiten

  1. die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit (der Schuld) ein
  2. Die Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren nach § 153a StPO gegen Auflagen ein. (Denkbar währe z.B. die Auflage 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen)
  3. Du wirst wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. In dem Fall währe eine Geldstrafe von ca. 30 bis 60 Tagessätzen, sprich ein bis zwei Monatsnettolöhnen wahrscheinlich.

Soviel zur strafrechtlichen Seite.

Nun zur zivilrechtlichen/versicherungsrechtlichen Seite:

  • Wird Dir nur (einfache) Fahrlässigkeit vorgeworfen, bezahlt Deine Versicherung des angerichteten Schaden vollständig
  • Wird Dir aber grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, kommt es auf Deinen Versicherungsvertrag an, ob die Versicherung zahlt. Steht in Deinem Vertrag:
  1.  dass auch bei grober Fahrlässigkeit gezahlt wird, bezahlt Deine Versicherung des angerichteten Schaden vollständig
  2. dass bei grober Fahrlässigkeit kein Versicherungsschutz besteht, zahlt Deine Versicherung nicht einen Cent.

Aber inzwischen zahlen viele Versicherungen auch bei grober Fahrlässigkeit. Schau halt mal in Deinem Versicherungsvertrag nach, was dieser zur groben Fahrlässigkeit sagt.

Schöne Grüße
TheGrow

Meine private Haftpflichtversicherung erwähnt nichts im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit, so bedeutet das, dass es versichert ist oder nicht?

Auch alles, was getan wurde, ist, dass ich den Ofen in meiner eigenen Küche offen gelassen habe und natürlich nicht durch vorsätzlich, die Polizei kurz erwähnt "Fahrlässige Brandstiftung" ohne zu identifizieren, ob es "einfach" oder "grob"

@mmokhles


Meine private Haftpflichtversicherung erwähnt nichts im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit,

Deine Private Haftpflichtversicherung ersetz keinesfalls Deine eigenen Schäden sondern nur die Schäden die dritten durch deine Fahrlässigkeit entstanden sind (auch hier evtl. bei grober Fahrlässigkeit jedoch keinesfalls bei Vorsatz)

Das wären zb. Ansprüche des Wohnungseigentümers wegen Schäden am Gebäude. Aber auch hier gilt, Schäden sind in dem Fall nur versichert falls Mietsachschäden mit versichert sind, ansonsten übernimmt die Haftpflichtversicherung nur Schadensersatzforderungen gegen Dich, die am Gebäude und evtl. Nachbarn durch den Brand bei Dir entstanden sind. Zb. Löschwasser beschädigt Wohnung oder Hausrat dessen der unter dir wohnt. Sollte dagegen beispielsweise das Küchenfenster in Deiner Wohnung oder der gemietete Fußbodenbelag beschädigt sein reguliert die PHV nur sofern Mietsachschäden mit versichert sind.
Deine eigenen Sachen oder Sachen für die Du das finanzielle Risiko trägst (zb. eigene Küchenmöbel, ein von Dir selbst eingebrachter Fußbodenbelag oder in Dein Eigentum übergegangener Fußbodenbelag, von Dir eingebrachte Tapeten usw.) kann im Brandfall nur von Deiner Hausratversicherung übernommen werden sofern keine vorsätzliche Brandstiftung zum Schadensfeuer geführt hatte. Zusätzlich gibt es dabei einen weiteren wichtigen Fakt. War bei dem Brand eine offene Flamme entstanden oder handelt es sich um einen Sengeschaden (Brand ohne offene Flamme) der nur in Top Tarifen versichert ist. Sengeschäden oder sog. Schwelbrände sind in Basistarifen nicht versichert.

Entweder Du wirst wegen Brandstiftung verurteilt, dann erhältst du eine Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt werden kann und erhältst dabei keinen Cent von der Versicherung...  Auch der Hauseigentümer hat in dem Fall weitere Schadensersatzansprüche gegen dich.  Allein für Reinigung und Entsorgung werden dass sehr schnell einige tausend EUR

Oder, das Verfahren wird eingestellt,  bzw du wirst von einem Gericht frei gesprochen, dann gibt es keine Strafe und die Versicherung muß den Schaden ersetzen. 

Bei einer derart schweren Anschuldigung wird die Versicherung grundsätzlich nichts zahlen solange der Verdacht der Brandstiftung nicht entkräftet ist.

Falls die eine Brandstiftung nachgewiesen wird, bezahlt die Versicherung natürlich nicht und du musst alle Schäden selbst bezahlen.

Über die Strafe entscheidet ein Richter. Da musst du mit einer Bewährungsstrafe oder sogar Haft rechnen.

Was spricht denn für eine Brandstiftung? Offensichtlich hast du mit Absicht also Feuer gelegt? Sowas kann die Spurensicherung problemlos herausfinden. Wenn deine Story angeblich so war, mit den Topf usw. dann wäre die Polizei nicht darauf gekommen. Also lüg nicht, das macht alles noch schlimmer

Völlig aus der Luft gegriffen deine Zahlen?

Welche Zahlen 😳

Wenn du Pech hast könnte sogar die Versicherung sich weigern den Schaden zu bezahlen wenn die Polizei dir eine vorsätzliche Brandstiftung unterstellt.

Wie hoch die Strafe ist hängt vom Richter ab aber wenn du dir bis jetzt nichts zu schilden kommen lassen hast könnte sie relativ human ausgehen (ohne Gewähr)

Die Polizei kann erstmal alles unterstellen. Was in den weiteren Ermittlungen dann dabei raus kommt ist viel wichtiger.