Meine Kleine ist erst 2 jahre muss ich den schon arbeiten gehen?

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"Die geordnete Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel dann nicht gefährdet, wenn und soweit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden die Betreuung des Kindes in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege sichergestellt ist. Die Träger der Sozialhilfe sollen darauf hinwirken, dass Alleinerziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird" (§ 18 Abs. 3 BSHG).

Für Bezugspersonen mit Kindern unter drei Jahren ist Arbeit nicht zumutbar (FRL zu § 38 A ).

Bezugspersonen mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren ist Halbtagstätigkeit nur zumutbar, wenn ihr Kind anderweitig betreut wird. Ihnen sollen Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen vorrangig angeboten werden.

Bei Alleinerziehenden ist nach Auffassung des OVG Schleswig Erwerbstätigkeit erst zumutbar, wenn das Kind schulpflichtig ist. Bezugspersonen mit Kindern im schulpflichtigen Alter ist allgemein eine Halbtagstätigkeit zumutbar VGH Das BVerwG urteilte, dass einem Alleinerziehenden mit einem 9-jährigen Kind in der Regel nur eine Halbtagstätigkeit zumutbar sei (FEVS 1996, 12).

Der VGH Ba-Wü. hält bei Alleinerziehenden eine Halbtagstätigkeit für zumutbar, bis das Kind 12 Jahre alt ist (Az.: 6 S 1215/92) Im Unterhaltsrecht gilt Vollzeitarbeit ab einem Alter der Kinder von 16 Jahren als zumutbar (Bundesgerichtshof). Vorher hält der BGH für ein, zwei oder auch drei Kinder zwischen drei und 16 Jahren nur Teilzeitarbeit für zumutbar. Die Zumutbarkeit der Arbeit hängt zwar in erster Linie vom Alter, aber auch von der Zahl der Kinder ab. Für Frankfurt gilt: "Mütter mit einem Kind unter drei Jahren oder mit zwei Kindern unter zehn Jahren und Mütter mit drei Kindern bis zu achtzehn Jahren ist die Arbeit in der Regel nicht zumutbar" (Frankfurter Richtlinien 2010).

Die besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfesuchenden sind zu berücksichtigen. Sie sind bei Alleinerziehenden anders als bei Zweielternfamilien. Die Pflichten, die die Führung eines Haushalts auferlegt" (§ 18 Abs. 3 BSHG) sind ebenfalls zu berücksichtigen. Hat man Anspruch darauf, dass ein minderjähriges Kind betreut wird? Darauf hat man keinen Anspruch. Im Einzelfall kann der persönliche Ansprechpartner jedoch eine Betreuung befürworten. Dann würden bis zu einer Höchstgrenze die Betreuungskosten übernommen werden.

Wenn eine Betreuung durch Familienmitglieder nicht gewährleistet ist, muss sichergestellt sein, dass das Kind in einer Kindertagesstätte oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht werden kann. Ansonsten ist die Arbeitsaufnahme unzumutbar. Mütter, die ein Kind unter drei Jahren erziehen und erwerbstätig sein möchten, werden bei der Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz für ihr Kind staatlich unterstützt. Nach den Hartz IV Gesetzten gehört die Vermittlung eines Betreuungsplatzes für minderjährige Kinder zu den Aufgaben der Arbeitsvermittlung. Ohne eine Kinderbetreuung ist es für alleinerziehende ALG 2 Empfänger oft unmöglich, eine zumutbare Teilzeitbeschäftigung zu finden.

Quelle: http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html

Hallo Binca86, danke für den "Stern"

Selbst wenn du eine Betreuung für das Kind hast, brauchst du, solange es unter 3 ist, der Vermittlung nicht zur Verfügung zu stehen, wobei sich auf die Kinderbetreuung immer nur ein Partner berufen kann; wer das ist, ist bleibt vollkommen euch überlassen.

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

nein. keine sorge :-)

Gibts bei Euch keine KiTas?

klar gibts bei uns auch kitas aber die sind erst ab 3 jahren und nicht ab 2 jahren

selbst wenn, es sollte sich mittlerweile rumgesprochen haben, das der erziehungsurlaub (heute elternzeit) 3 Jahre dauert. wird wohl nen grund haben.

@kleinerFlusen

@Fluse: Die Fragestellerin hat nicht geschrieben, wann das Kind 3 wird.. Da steht nur ein Datum 30.06...!?

bist du dir da sicher?? was wollen die dann von mir??

berufliche situation abchecken. sei unbesorgt.

Wie wars denn beim 1. Kind.. Hast Du überhaupt schonmal gearbeitet? Die wollen,dass Ihr langfristig für Euren Lebensunterhalt selbst aufkommt, statt Vater Staat auf der Tasche zu liegen..

Irgendwer muss das Geld für die Hartz IV-Emfänger doch verdienen!?

@Ratgeberkoenig

ja stell dir vor ich hab schon mal gearbeitet was für einen dummen kommentar da meine kinder nur 2 jahre und 5 monate auseinander sind gabs die situation bei ersten kind nicht.