meine Kinder haben unsere Eingangstür (Glas, gemietete Wohnung) kaputt gemacht.wer übernimmt den Sch

6 Antworten

Macht Euch keine Sorgen! Die Scheibe der Eingangstür gehört zur Mietsache. Der Vermieter muss diese schnellstens reparieren oder ersetzen lassen! Also lasst den vom Vermieter beauftragten Glaser seine Arbeit machen, er wird die Rechnung seinem Auftraggeber vorlegen. Der Vermieter kann dann versuchen, Euch dafür haftbar zu machen, Euch auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Dies dürfte ihm nicht gelingen, denn Eure Kinder sind nicht deliktfähig, und Ihr als Eltern müsstet nur dafür gerade stehen, wenn Ihr Eure Aufsichtspflicht vernachlässigt hättet - was hier wohl nicht der Fall war. Wenn der Vermieter Ansprüche an Euch richtet, solltet Ihr dies Eurer Privathaftpflichtversicherung melden, da diese auch eine sog. "passive Rechtsschutzfunktion" hat. Sie wird unberechtigte Ansprüche - notfall auch vor Gericht - für Euch abwehren. Ihr hättet dann lediglich Euren Selbstbehalt zu tragen, falls Kosten entstehen. Da Eltern manchmal auch ohne Rechtspflicht um des lieben Friedens willen trotzdem Schäden durch nicht deliktfähige Kinder lieber ersetzen möchten, sind heute in vielen Policen solche Schäden wieder eingeschlossen, meist mit summenmäßiger Begrenzung. Im Übrigen würde eine Glasversicherung (vielleicht hat der Vermieter ja eine) den Schaden regulieren.

Dies ist ein privater Haftpflichtschaden und die Haftpflichtversicherung ist eintritspflichtig.

Zu dem Hinweis, dass es sich um eine Glastüre handelt, die Versicherung nicht zahlen muss, wenn keine Glasversicherung abgeschlossen ist. Hier geht es um einen Fremdschaden. Es ist ein Fall für die Haftpflicht. Und sie zhalkt natürlich auch Schäden an Glas. Folgt man der Meinung, dass ohne Glasbruchversicherung kein Anspruch besteht, können die Kinder im Garten Fußball spielen, alle Fenster einschiessen und niemand zahlt.

Die Versicherungen wollen heutzutage genau wissen, wie ein Schaden entstanden ist. Die vielen unseriösen Versicherungsnehmer führen leider dazu, dass auch die, die berechtigt einen Schaden melden, zuerst die Hürden in den Versicherungen durchlaufen müssen.

Es gibt zweierlei Gründe , aus denen abgelehnt werden kann:

Erstens: Viele Versicherungen schließen Schäden von Kindern unter 7 Jahren aus.

Zweitens: Wenn nicht Mietsachschäden extra in der Hapftpflichtvers. eingeschlossen sind, dann wird genau so ein Schaden auch nicht von deiner HPV übernommen.

Guck mal in deinen Vertrag, ob Mietsachschäden versichert sind und ob Schäden von Kindern unter 7 Jahren versichert sind.

Wenn zweimal ja, dann wird dein Schaden übernommen.

Auch wenn Die Tür quasi Besitz des Vermieters ist, handelt es sich um Fremdeigentum das Deine Kinder kaputt gemacht haben. Also ist der Schaden auch auf Eurer Seite zu regulieren!

.

Deine Haftpflichtversicherung wird für den Schaden nicht aufkommen und muss sie auch nicht, da es sich um eine Glastür handelt und Glas von der Haftpflicht ausgeschlossen ist.

.

Eine Glastür fällt unter eine sogenannte Glasversicherung und wird auch nur von dieser übernommen! Wenn Du keine abgeschlossen hast, muss der Schaden aus Deiner eigenen Tasche beglichen werden.

hallo Ihr lieben Helfer, erstmal Danke für die hilfreichen und zugleich beruhigenden Antworten.

Egal wie, ich scheine wohl noch ganz gut wegkommen zu können. Und es stimmt, ich fühle mich schon dafür verantwortlich, dass es soweit gekommen ist und möchte meinem Vermieter ungern so eine Rechnung präsentieren. Ich werde erstmal das Kleingedruckte genau studieren.

Unter Ausschlüssen steht bei den "Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008)"unter Punkt 7.6:

"Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet,geleast,gepachtet,geliehen,durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind."

So, das gilt nur für allgemeine Haftpflicht. jetzt steht aber bei den "besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Privat-Haftpflichtvers. KLASSIK-GARANT", die ein ergänzender Versicherungsschutz zu den Allg. Vers.bedingungen für die Haftpflicht (AHB)sein sollen unter 8.1 (1) Mietsachschäden an Immobilien: "

Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.6 AHB – die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. "

Was sagt ihr jetzt. Ist die Sachlage klar oder wird die Versicherung schwierigkeiten machen. Ich traue denen halt nicht. Kann ich mich auf diesen Artikel berufen? Oh mann soviel kleingedrucktes ist ganz schön anstrengend... LG anibs