Meine Großeltern werden um ihr Geld betrogen - soll ich mich einmischen?

6 Antworten

Ich bin kein Jurist, aber das klingt für mich sehr nach Untreue. Diese ist Strafbar nach § 266 StGB.

Sie kann mit der Vollmacht nicht einfach für sich selbst Gelder nach Lust und Laune abzweigen. Höchsten kann sie die ihr entstehenden Kosten (beispielsweise Fahrtkosten) damit eigenmächtig abdecken (wobei ich da auch schon nicht sicher bin, ob das einfach so möglich ist).

Dass sie sich mehr kümmert als andere, gibt ihr auch kein Recht sowas zu tun (auch wenn es aus gewissen Standpunkt nachvollziehbar ist).

Spreche deine Großeltern darauf an, ob sie mit dem Verhalten ihrer Tochter einverstanden sind. Wenn nein, entzieht ihr die Vollmacht und gebt Behörden etc. auch darüber Bescheid, dass sie nicht mehr bevöllmächtigt ist.
Eine Anzeige und ggf. Schadensersatzklage wäre zusätzlich auch denkbar, da muss man aber selber sehen ob man den Familienfrieden soweit stören möchte.

Vielleicht wärst du geeigneter als Bevöllmächtigter (sofern du schon über 18 bist).

Du weißt nicht, was für Gelder dort beantragt werden. Handelt es sich um Pflegegelt, dann steht es demjenigen zu, der die Pflege leistet und das scheint ja die Mutter zu sein. Sie macht die Arbeit und bekommt dafür etwas Geld von der Pflegeversicherung.

@Wicht123532
Handelt es sich um Pflegegelt, dann steht es demjenigen zu, der die Pflege leistet

Falsch. Das Pfegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu.

Es ist zwar üblich, dass pflegende Angehörige damit quasi entschädigt werden, aber das ist dennoch die Entscheidung des Pflegebedürftigen. Und der scheint mir noch gut bei Verstand zu sein, um gefragt werden zu können, wie das Geld verwendet werden soll.

Könnten die bevolmächtigenden Personen (Großeltern) nichts mehr entscheiden, dann könnte die Mutter mit der Vollmacht sich das Geld sicherlich gant oder teilweise selbst auszahlen, sofern sie auch tatsächlich an der häuslichen Pflege beteiligt ist.

@Wicht123532

Naja...ich weiß nicht: meine Mutter fährt die halt zum Arzt und erledigt den ganzen Briefkram bei den Behörden. Aber sie behandelt sie auch oft wie Dreck und interessiert sich nur für das Erbe.

@verreisterNutzer

Wenn da nur ganz wenig zu tun ist, dann gibt es keinen Pflegegrad und damit auch kein Geld. Du musst schon Pflegebedürftig sein, damit du da den Pflegegrad 3 bekommst. Dein Opa scheint ja auch krank zu sein und hat Angst, dass er ist Pflegeheim kommt.

Meiner laienhafter Meinung nach macht Deine Mutter sich der Untreue schuldig und Du Dich der Mitwisserschaft.
Wenn Du Dir das reinen Gewissens nicht mit ansehen kannst besteht die Möglichkeit einer anonymen Anzeige.

Wieso, es scheint sich um Geld von der Pflegekasse zu handeln, da der Opa ja krank ist. Dieses Geld steht der Person zu, die die Pflege übernimmt.

Ich wollte nichts mitwissen...habe es zufällig gehört.

Was du tun sollst - dich selbst umfassend informieren.

a) dir von den Großeltern die Vollmacht zeigen lassen. Ich vermute es ist eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht - welche an und für sich im deutschen Bürokratiedschungel ohne Kenntnisse der Sprache- nicht verkehrt ist.

Welche Möglichkeiten gibt es damit für deine Mutter? Pflegegrad für Oma und/oder Opa beantragen, welche zunächst mal bewilligt werden muss. Ich schätze mal bereits in dem Interview mit dem medizinischen Dienst- könnte Mama lügen, dass sich die Balken biegen- die Großeltern würden ja nicht widersprechen. Kann ich aber nicht beurteilen, ging mir nur durch den Kopf. Ich weiß nicht wie die Beurteilung, die zumindest bei uns aktuell ohne Hausbesuche durchgeführt wird, bei nicht deutsch sprechenden Menschen erfolgt.

Die Voraussetzungen für Pflegegrad - kannst du googeln und dann überlegst du wie selbstständig (komplett ohne Hilfe) deine Großeltern im sozialen Leben agieren.

Der bewilligte Bescheid über Pflegegrad geht meines Wissens zwingend an die zu pflegende Person- hätte deine Mutter hier die Möglichkeit Post vorzuenthalten? Kannst dir von den Großeltern ja mal die Akten mit wichtigen Unterlagen zeigen lassen.

Weitere Möglichkeit- deine Großeltern könnten auch dir zumindest eine Kontovollmacht erteilen damit du zumindest Kontoauszüge kontrollieren kannst.

Und zum Schluss- wenn du den Schritt gegen deine Mutter gehen willst - kannst du die Arztfahrten, Einkäufe, vielleicht noch Putzen oder sonstige Dienstleistungen leisten. Wer macht es - wenn deine Mutter nicht mehr.

Du sagst der Mutter geht es nur ums Erbe (gibt es denn was zu erben? ), sie behandelt die Großeltern wie Dreck- wie oft bist du dabei? Weißt du wie die Großeltern mit deiner Mutter umgehen?

Ich kann dir nicht sagen wie oft mein Schwiegervater beleidigt war- weil ihn niemand zum Arzt fahren kann- da er einfach nicht begreifen wollte, dass er nicht der Einzige ist welcher über unsere Freizeit verfügt und wir auch noch jeweils eigene Termine haben. Nach meiner Erfahrung hat jede Medaille 2 Seiten.

Und häusliche Pflege- hierfür ist nicht jeder geeignet. Streng genommen sind deine Großeltern vermutlich noch nicht einmal in der Lage einen Notruf abzusetzen..

Bevor du etwas unternimmst- solltest du zumindest teilweise Beweise haben und dir alle Vor- und Nachteile durch den Kopf gehen lassen. Sollte das Betreuungsgericht gezwungen sein einen nicht familiären Betreuer zu bestellen- auch nicht im Sonderangebot.

Die Großeltern sind nicht in der Lage die Geschäfte der Tochter zu widerrufen, da sie es nicht nachlesen können - ausser sie lassen sich alles von einer weiteren Person ihres Vertrauen übersetzen.

Spätestens wenn für die Großeltern Sozialleistungen beantragt werden müssten- muss die Mutter alle Unterlagen vorlegen.

Was für sozialgelder sollen das denn sein?

Ohne eine Krankheit kommt dein Opa auch nicht ins Krankenhaus.

Weiß ich nicht genau. Mein Opa ist krank und meine Oma hat kein Einkommen.

@verreisterNutzer

Dann braucht deine Oma auch das Geld. Es gibt nicht viel und da kann nichts abgezweigt werden.

Vermutlich Geld von der Pflegekasse.

@Dorfrocker

Da sie ja pflegt, steht der Frau auch das Pflegegeld zu. Wer soll es sonst auch bekommen. Sie macht die Arbeit.

Es ist vom Gesetzgeber so vorgesehen, dass Pflegepersonen das Pflegegeld bekommen und nicht die Kranke Person.

die Hilfsgelder gibts nicht für Spaß, das prüfen die schon...

nimm die Füße hoch und kümmer dich um dein Zeug.