Darf meine Freundin ihren Ex vor die Tür setzen (er steht nicht im Mietvertrag)?

6 Antworten

Ist er Untermieter deiner Freundin und zahlt Miete an sie? Ist dem Vermieter bekannt, dass er dort wohnt?

Ja er ist da gemeldet aber jeder kann sich doch überall anmelden wieso spielt das Dan so eine große Rolle?

Das spielt keine Rolle

Darf meine Freundin ihren Ex vor die Tür setzen (er steht nicht im Mietvertrag)?

Entscheidend ist, ob er nachweislich an Deine Freundin Miete zahlt.

Ein Mietvertrag kann auch mündlich sein, beweisbar z.B. durch Mietzahlung.

Zahlt er nachweislich Miete kann sie ihn nicht rausschmeißen, zahlt er keine Miete, dann dann geht das.

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MfG

johnnymcmuff

Im Grunde hat sie das Hausrecht, wenn sie dort Wohnt und das Ihre Wohnung ist. Also kann Sie natürlich sagen, das er raus soll. Zur Not auch mit hilfe der Polizei wenn er nicht geht.

Sobald sie sagt er soll gehen, muss er das. Tut er das nicht, dann ist er unbefugt eingedrungen in die Wohnung und dann hilft die Polizei sicher aus ;)

Allerdings die Frage, ob er dort gemeldet ist, denn dann könnts wieder Probleme geben

Ja er ist da gemeldet aber jeder kann sich doch überall anmelden wieso spielt das Dan so eine große Rolle?

@jaquelineG

Naja, ganz genau kann ich da auch nicht helfen. Aber eigentlich sollte deine Freundin entscheiden können, wer da rein darf oder nicht.

@Vyled

Danke schön für deine hilfe:)

Auch wenn er melderechtlich für deine Wohnung angemeldet ist, spielt das keine Rolle, wenn er nicht Mieter ist. Sprich, er steht nicht im Mietvertrag, hat den nicht unterschrieben und es existiert kein Untermietverhältnis. Wenn dem so ist, darfst du ihn herauskomplimentieren. Fordere ihn also auf, seine Sachen zu packen und zu gehen. Frist eine Woche. Ist diese um und er will nicht was du willst, Koffer packen, vor die Tür stellen und den Schließzylinder zuvor wechseln. Schlüsselherausgabe fordern.

Wenn er nicht im Mietvertrag steht, ist er dort nur geduldeter Gast. Wenn sie ihn nicht mehr duldet, muss er gehen.

Wenn er allerdings nachweislich Miete gezahlt hat, hat er quasi ein Untermietverhältnis. Da gelten kürzere Kündigungsfristen.