Meine Freundin ist 14, und sie will mit 30-Jährigen zusammen sein. Ist es irgendwie strafbar oder so?

7 Antworten

Nein, das darf sie nicht!

Paragraph 183, Abs. 3 StGB:

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das ist leider nicht richtig, bitte besser informieren!

"Fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung" bedeutet soviel wie: Sie ist z.B. geistig zurückgeblieben, oder es liegt eine andere Art von psychischer, geistiger Erkrankung vor, die ausgenutzt wird. Ist Sie psychisch gesund und hat der Mann nichts "ausgenutzt", dann passiert Nichts.

Es kommt aber selten vor.. Wenn Z.B. eine Anfang-20jährige und ein 40 jähriger Mann zusammen sind (häufig ein noch größerer Altersunterschied), kräht kein Hahn danach: siehe Dieter Bohlen, Lothar Matthäus, etc. Das gibt es viel öfter! Die Altersgruppe 14-18 wird in Deutschland sehr liberal ausgelegt

Wenn du mir nicht glaubst, informier dich bei einem Anwalt

Das wissen wir ja hier nicht...

Ja, sie darf mit dem 30jährigen eine Beziehung führen, denn ab dem 14. Lebensjahr ist dies grundsätzlich erlaubt, selbst einvernehmlicher Geschlechtsverkehr..... etwas anderes wäre es nur dann, wenn ihr "Freund" ihr Lehrer wäre, denn dann würde er sich strafbar machen.

Was ich allerdings den Eltern des Mädchens nur anraten kann, ihre Tochter genauestens im Auge behalten und auf ihr Verhalten achten! Auch wenn gesetzlich die Beziehung "in Ordnung" ist, so finde ich den Altersunterschied immens hoch. Gerade während der Pubertät des Mädchens finde ich es wichtig, das die Eltern darauf acht geben, wie sich ihre Tochter entwickelt und ob ihr "Freund" sie nicht negativ beeinflusst. Sollte so etwas eintreten, müssen die Eltern schnell handeln. Also nicht blauäugig die Beziehung gut heißen und "laufen lassen",  sondern aufpassen! Zudem stellt sich mir die Frage, warum ein 30jähriger keine gleichaltrige Freundin hat???  Ich weise deshalb darauf hin, da ich diese Erfahrung selbst machen durfte, Tochter war 16, ihr Freund 27. Ich habe den jungen Mann damals genauestens unter die Lupe genommen, und stellte fest, das er bis zu dem Alter weder Ausbildung noch Wohnung, geschweige denn einen Führerschein besaß. Statt dessen hatte er Schulden, mehrere Kinder mit verschiedenen Mädchen und war zudem Spielsüchtig. Nach 10 Monaten erkannte sie selbst, wie schädlich er für sie war. Sie beendete die Beziehung, er drohte ihr ein paar Mal, doch letztlich waren das nur hohle Phrasen seinerseits, denn er hat eine heidenangst vor mir und das nur, weil ich ihm sagte, wenn er sich nicht von meiner Tochter fern hielte, ich rechtlich gegen ihn vorgehen würde.
Daher mein Appell an die Eltern: habt offene Augen und Ohren, was Eure Tochter betrifft und hinterfragt ALLES, was den Freund betrifft!!!

Wenn sie es will und er nicht ihre "fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" ausnutzt, wenn er außerdem nicht ihr Lehrer oder Trainer ist (also eine Machtposition ihr gegenüber hat) und wenn er sie nicht dafür bezahlt, dann ist es nicht strafbar - egal was man persönlich davon halten mag.

will mit 30 jähriegen zsm sein eltern akzeprieren

Wie bitte, was will sie?

Wobei es sich doch in Wahrheit um dich handelt!

Darf ich (unter 18) mit jmd. zsm. sein der sehr viel älter ist als ich und ab wie viel Jahren ...

Strafbar ist das nicht, denn du bist über 14. Aber ich finde das sehr grenzwertig. Im Übrigen haben deine Eltern das Umgangsrecht für dich, d.h. sie haben schon Möglichkeiten das zu unterbinden. Was ich auch gut fände, denn das grenzt an Pädophelie und ich kann mir nicht vorstellen, dass du  wirklich weißt, auf was du dich da einlässt.

Solange es beide wollen, sie ÜBER 14 ist und keiner deswegen zu schaden kommt, ist es nicht strafbar. Ausserdem sind die Eltern informiert und haben nichts dagegen. Also nein, nicht strafbar.