Meine Frau geboren 21.01.1961 hat mit 63 genau 48 Jahre Rente einbezahlt. Ab wann kann sie Abschlagsfrei in Rente gehen?

5 Antworten

Hallo Traumatanz,

Sie schreiben:

Meine Frau geboren 21.01.1961 hat mit 63 genau 48 Jahre Rente einbezahlt. Ab wann kann sie Abschlagsfrei in Rente gehen?


Antwort:

Die Sache mit den 45 Versicherungsjahren und mit 63 ohne Abschlag in Rente funktioniert in der Regel nur mit Geburtsjahrgang 1952 oder früher!

Somit entpuppt sich diese Neuerung ab 1.7.2014 als eine Mogelpackung!

Für jedes Jahr, das Ihre Frau nach 1952 geboren ist, schiebt sich der abschlagfreie Rentenbeginn um 2 Monate nach hinten!

1961 - 1952 = 9 Jahre x 2 = 18 Monate nach hinten!

Also:

Mit Geburtsjahrgang 1961 frühestens  abschlagsfrei in Rente mit

63 + 18 Monate = 64-igstes Lebensjahr + 6 Monate

Beweis:

google>>

deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/258148/publicationFile/51387/die_richtige_altersrente_fuer_sie.pdf



Wie sieht es bei Schwerbehinderten aus? 

Antwort:

Auszug aus der o.a. Broschüre:


Altersrente für schwerbehinderte Menschen


Für schwerbehinderte Menschen ist es auf dem Arbeitsmarkt besonders
schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Außerdem lässt ihre
gesundheitliche Situation eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze
von 67 Jahren oftmals nicht zu. Deshalb können sie bereits vorher ohne
Abschlag in Rente gehen.


Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Frauen und Männer erhalten, die
> bei Beginn der Rente schwerbehindert oder – bei
vor 1951 geborenen Versicherten – berufs­ oder
erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden
Recht sind und
> die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von
35 Jahren erfüllen.


Für nach 1950 geborene Versicherte führt Berufs­ oder Erwerbsunfähigkeit nicht mehr zu einem Altersrentenanspruch.

Schwerbehinderte Menschen sind alle Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (höchstmöglicher GdB = 100). 

Ihre Schwerbehinderung wird durch den Schwerbehindertenausweis oder
bescheid nachgewiesen. Sie muss beim Versorgungsamt
beantragt werden und bei Rentenbeginn noch vorliegen.

Wurden Sie vor 1952 geboren, liegt die Altersgrenze für diese Rente bei 63 Jahren.

Sie können aber vorzeitig mit einem Abschlag von 10,8 Prozent ab 60 in Rente gehen.
Wurden Sie in der Zeit von 1952 bis 1963 geboren, wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise angehoben. 

Wurden Sie 1964 oder später geboren, liegt sie bei 65. 

Sie können die Altersrente jedoch vorzeitig mit einem Abschlag in Anspruch nehmen. 

Künftiger normaler Rentenbeginn: 64 + 6 Monate!

Frühester vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlag von 10,8 Prozent:

61 + 6 Monate

Beste Grüße, 

viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad



Mit 45 Versicherungsjahren kann man abschlagsfrei mit 64+6 Jahren in Altersrente gehen. Die reguläre Altersrente beginnt mit 66+6 Monaten. Hier hat sich DerHans leider geirrt!

Hollo,

Turnmami hat vollkommen Recht, DerHans liegt diesmal falsch.

Alles Gute

Jahrgang 61 geht regulär mit 66 Jahren und 3 Monaten in Rente. Mit einer Schwerbehinderung ab 50 % kann sie 24 Monate früher in Rente gehen.

Vielen Dank Hans! Auf dich ist wie immer Verlass. Ist doch alles eine Frechheit und komplette Verarsche von unserem Gesetzgeber! Wenn es dem nach geht malochen bis man tot umfällt. Aber Leistungen für Leute die nie eingezahlt haben. Pfui. Wir mutieren immer mehr zur Bananenrepublik.

Dir wünsche ich einen guten Rutsch und alles erdenklich Gute für das neue Jahr.

Sorry DerHans. Jahrgang 61 geht regulär mit 66+6 Monate. Mit 45 Beitragsjahren kann man abschlagsfrei mit 64 + 6 Monate gehen ohne Schwerbehinderung. Mit Schwerbehinderung ebenso erst mit 64+6 Monaten

Warum geht ihr nicht zwecks info zur LVA?

Weil es keine LVA mehr gibt?? Es gibt seit vielen Jahren nur noch die DRV...

Das ist Wortklauberei!

@aribaole

Schön und wenn der Fragesteller nun verzweifelt eine LVA sucht, was dann? Wird er nicht mehr finden können...

lol ... mit dem Alter weiß man das!