Meine Ex verbietet mir den Umgang mit meinem Kind!

11 Antworten

Du kannst dich ans Jugendamt wenden, bei genügend Geld auch mit Hilfe eines Anwaltes.

Da du vermutlich aber dein Kind ganz selten gesehen hast, wird er dich kaum noch kennen. Hier könnte das Jugendamt einem 14tägigen Urlaub nicht ganz positiv gegenüber stehen.

Das gemeinsame Sorgerecht kannst du bei einem unehelich geborenem Kind, soweit mir bekannt, nicht einklagen.

nein, dies ist mittlerweile sogar recht einfach, hat sich aber vor kurzem erst geändert, wenn ich es richtig verstanden habe: Berlin. Das Kabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für ein neues Sorgerecht verabschiedet. Es soll unehelichen Vätern im Streit um das Sorgerecht für ihr Kinde den Rücken stärken. Anlass sind mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichtes, in denen die bisherige rechtliche Bevorzugung der Mütter im Streitfall beanstandet wird.

Um was geht es bei dem Gesetzentwurf? Jedes dritte Kind (33 Prozent) wird heute nicht-ehelich geboren. Die ledigen Väter sollen künftig gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht für ihr Kind ausüben können - wie das bei verheirateten Paaren in der Regel auch üblich ist. Allerdings müssen die ledigen Väter dafür - anders als die ehelichen - zunächst einen Antrag beim Familiengericht stellen. Dies gilt auch für alle Alt-Streitfälle, die seit Jahren die Familiengerichte beschäftigen.

Kann die ledige Mutter widersprechen? Ja, aber nur mit schwerwiegenden Gründen, die sie sechs Wochen nach Kenntnis des Vater-Antrages vorbringen muss. Einlassungen wie, sie möchte allein über das Kind entscheiden oder den Vater gar nicht mehr sehen, gelten dabei nicht. Es geht allein um Gründe, die dem Wohl des Kindes entgegen stehen und die das Familiengericht dann überprüfen muss. In Sorgerechts-Auseinandersetzungen wird den Vätern von den Müttern häufig Alkoholismus als Versagungsgrund vorgehalten - bis hin zum Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch.

Was ist das Ziel der neuen Regelung? Grundsätzlich sollen laut Gesetzentwurf beide Eltern die Sorge gemeinsam tragen. Die pädagogische Forschung belegt, dass für ein Kind beide Eltern wichtig sind. Es sollte nach Möglichkeit auch beide Elternteile als gleichberechtigt erleben.

Kann ein lediger Vater das Sorgerecht auch allein ausüben? Ja. Wenn es zu keiner gütlichen Einigung kommt und das Gericht zu der Auffassung gelangt, dass der Vater besser als die Mutter das Sorgerecht ausüben kann, erhält der Mann den Zuspruch.

Warum ist die neue Regelung überfällig? Klagen von ledigen Vätern aus Deutschland beschäftigen seit über 15 Jahren den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und in Folge auch das Bundesverfassungsgericht. In ihrer jüngsten Entscheidung vom Juli 2010 stellen die Karlsruher Richter fest, dass der Gesetzgeber „unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes eingreift“, indem er ihn generell vom Sorgerecht ausschließt, wenn die Mutter die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigert - „ohne dass ihm die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung am Maßstab des Kindeswohls eingeräumt ist“.

Was sagen die Kritiker? Kritiker wie Deutsche Anwaltsverein (DAV) oder auch Unterhalts- und Familienverbände verweisen auf Artikel 6 (2) des Grundgesetzes. „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Dabei werde - so die Kritiker - im Grundgesetz nicht zwischen verheirateten oder nicht-verheiratenden Eltern unterschieden. Deshalb sollten im Regelfall auch beide Elternteile von der Geburt an automatisch das Sorgerecht haben - egal ob verheiratet oder nicht. Auch beim Unterhaltsrecht und Erbrecht sind eheliche und nicht-eheliche Kinder inzwischen gleichgestellt.

Wie ist das weitere Verfahren? Der Gesetzentwurf wird in den Bundestag und Bundesrat eingebracht. Im Bundestag wird es mit Sicherheit eine Expertenanhörung geben. Unter anderem will Bayerns Justizministerin und CSU-Vize Beate Merk die sechswöchige Bedenkfrist der Mütter auf mindestens acht Wochen ausweiten - und damit an den Mutterschutzfristen im Arbeitsrecht orientieren. (quelle:http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Das-ist-beim-neuen-Sorgerecht-zu-beachten)

@Indivia

OK, vielen Dank! :)

Keiner Kann dir verbieten das Kind zu sehen, denn die Mutter kann es ja nicht 24 Stunden im Haus festhalten. 30 minuten alle 2 Wochen das muss ja eine Psychisch kranke mutter sein. Ständige Männer wchsel und ein Kind für Unterhalts abzocke. 

du kannst ja das Kind von der Schule abholen. oder es Morgens zur Schule bringen. in den Händen des Vaters ist es sicher besser als in einem Schulbus dann kann die Mutter ruhig schlafen. 

wenn sie dir das auch noch verbietet. kein umgang. dem Kind erzählt du wärst böse. dann zahl kein Unterhalt mehr. wenn das Kind dich nicht sehen will. und die Mutter dir das leben zur hölle macht. dann sollen ihre Lover für dein Kind zahlen. 

Kinder kriegen viel mit und sicher wird das Kind die mutter dafür später verfluchen! dann hast du es und die Mutter kann dann zuschauen wie deine 18 Jährige tochter bei dir ist. und sie die Stiefmutter Hexe wird

Geh zu einem Anwalt, das scheint die einzige Möglichkeit zu sein und wenn Du Umgangsrecht hast und es Dir von Deiner EX verweigert wird, setz ihr eine Frist, lässt sie die verstreicheen, geh zur Polizei.

Ich habe mein Kind bis zu seinem Dritten Lebensjahr jeden Tag gesehen & als wir uns getrennt haben hab ich ihn auch regelmäßig gehabt! Ich bin im Dezember umgezogen zwecks Job! Das letzte mal hab ich ihn im März gesehen wo ich dort unten Urlaub gemacht hab ... Er weiß also sehr wohl wer ich bin... Allerdings hatte ich ihn dann auh nur einen Tag... Es waren 3 ausgemacht aber wenn ich ihn dann holen wollte wurde nicht ans Handy gegangen etc. .. Wenn sie mir immer den Umgang verwehrt ist es klar das er mich irgendwann nicht mehr kennt... & das ist sicher nicht im Wohle des Kindes! Zumal sich ihr Umfeld ständig ändert da sie einen häufigen partnerwechsel hat ... Ich hab meine Freundin schon ne ganze zeit & die beiden verstehen sich auch... Also verstehe ich ihr Problem nicht!

Wende Dich ans Jugendamt. Dein Kind hat das RECHT auf Vater und Mutter. Und zum Thema Sorgerecht, warte bis nächstes Jahr Frühjahr ab ;)