Meine Ex-Freundin möchte mit ihrem neuen Freund in gemeinsamer Wohnung über Nacht bleiben, kann ich das untersagen?

2 Antworten

bei 40qm ist es ja eine Einraumwohnung nehme ich mal an, damit kannst du ihm den Zutritt verwehren! Bzw wenn dich der Aufenthalt nur über Nacht stört ihn dann rauswerfen.

Was dein Bett betrifft, wenn es wirklich von dir gekauft wurde und bezahlt wurde, bestimmst nur du allein über die Nutzung

Ja, richtig. Es ist eine Einzimmerwohnung.

Das Zimmer ist ca 16qm groß und die zwei würden auf der Couch unmittelbar neben mir liegen, ich würde im Bett liegen.

Ich finde es nur unzumutbar, dass diese beiden dann in einem Raum mit mir sind... Ich würde mich über Nacht echt unwohl fühlen.

Habe ich denn dann das Recht die Polizei zu rufen, wenn er sich weigert zu gehen?

@Enton2111

ja hast du, du hast das Hausrecht und er muss gehen sowie du ihn dazu aufforderst. Geht er nicht stellt dies einen Hausfriedensbruch dar.

Aber Achtung, die selben Rechte hat deine Ex-Freundin sie kann auch jeglichen Besuch für dich heraus bitten. Von daher wäre auf kurz oder lang, eher kurz, es ratsam sich auch vom Wohnraum zu trennen also du oder sie sollten ausziehen

@verreisterNutzer

Danke für den Rat.

Ich selbst habe nicht vor jemanden mit in die Wohnung zu nehmen zumindest nicht über Nacht bzw. der Besuch an sich stört mich nicht. Das einzige was ich nicht dulde ist, dass ihr neuer Partner hier übernachtet oder das meine Ex-Freundin mich "bittet" die Wohnung für zwei Wochen zu verlassen.

Die Kündigung schreibe ich, nur gibt es immer noch die Frist von drei Monaten.

@Enton2111

also dich "bitten" darf sie - dem nachkommen musst du aber keines Falls!

@verreisterNutzer

Oke gut, nur ist diese Aktion, wie man sieht, nur zur Provokation dar. Ich möchte nur nichts falsch machen und aus der gemeinsamen Wohnung für die ich bezahle werde ich auch nicht raus gehen.

Ich habe heute bei der Servicenummer der Polizei angerufen und gefragt wie sich das verhält und der Herr meinte nur das die Polizei nicht für so etwas zuständig sei und das sowas privat gelöst werden muss.

Jetzt weiss ich nicht, ob er dies einfach nur so gesagt hat oder ob ich das recht habe die Polizei zu rufen. Da es es ja auch Strafen dafür gibt wenn man die Polizei ohne "wichtigen" Grund verständigt.

@Enton2111

ja die sagen gerne mal wir sind für sowas nicht zuständig, Fakt ist sie müssen für sowas auch rausfahren. Kann dann natürlich sein, dass der Einsatz keine Priorität hat sprich du relativ lange warten musst bis die ankommen.

@verreisterNutzer

Danke für die Hilfe, ich wollte nur auf der sicheren Seite sein, wenn ich die Polizei deswegen rufe, deswegen habe ich so explizit gefragt.

Aber tagsüber muss ich jeglichen Besuch dulden, so lange dieser nicht ausfallend oder handgreiflich wird, stimmt das?

Und wie sollte ich mich verhalten wenn es dazu kommt dass die beiden intim werden während ich in der Wohnung bin. Ja es klingt so als ob niemand sowas machen könnte, ich frage vorsichtshalber trotzdem..

@Enton2111

nein du kannst ihm zu jeder Zeit den Zutritt versagen.

@verreisterNutzer

Wie begründe ich das bei der Polizei?

Wir haben nur einen Wohnraum und ich habe keine Rückzugsmöglichkeit?

Ich habe nämlich auch gelesen, dass wenn beide hauptmieter sind, diese dann kein Einverständnis des anderen benötigen um Besuch zu empfangen.

@Enton2111

soweit ich weiß gilt wenn mehrere räume vorhanden sind und sie einen eigenen raum hat als Rückzugsmöglichkeit, dann kannst du nur die Nutzung deiner räume verbieten. Also Badnutzung muss drin sein.

Aber da du ja nur einen Raum hast, besteht keine Rückzugsmöglichkeit, bedeutet also kein Besuchsrecht.

Da wirst aber für ein 100% korrektes Ergebnis nen Anwalt fragen müssen

@verreisterNutzer

Oke, vielen Dank du hast mir sehr weiter geholfen!

Ihr wärt dann zu dritt in einem Zimmer in deinem Bett?

Das kannst Du untersagen, das kann sie nicht bringen.

Warum geht sie nicht zu ihm?

Sie sagt das sie die Wohnung nutzen möchte und auch mal für sich haben möchte. Daher hat sie mir vorgeschlagen, dass ich für 2 Wochen wo anders schlafe und dass ich danach 2 Wochen in der Wohnung bin und sie dann wo anders schläft.

Damit bin ich nicht einverstanden, weil ich meine Miete zahle und dann auch hier wohne. Zudem ist es wohl verständlich das ich es auch nicht möchte das sie mit ihrem neuen Freund in (meinem) Bett schläft während ich nicht da wäre, da ich es nach dem Auszug benutzen möchte.

Ich habe ihr gesagt sie kann in die Wohnung wann sie will das kann ich ihr auch nicht verbieten. Es ist halt so dass wir uns nicht gerne sehen, aber ich bin der Meinung sie muss damit klarkommen das ich in der gemeinsamen Wohnung bleibe.

Ich finde es einfach unzumutbar aber sie hat kein Verständnis.

@Enton2111

Sie muss kein Verständnis haben, das ist völlig in Ordnung, dass Du das nicht willst.

@Menuett

Danke.

Inwiefern muss ich denn den Besuch tagsüber dulden?

Ich frage, da ich die Befürchtung habe, dass wenn sich die beiden hier aufhalten sie mir das Leben schwer machen wollen. Sprich: Mich provozieren und wie würde es aussehen wenn er mir gegenuber ausfallend wird.

Ich hab bedenken das die Polizei mir nicht glauben wird, da die beiden zu zweit sind und dies dann verneinen würden.

@Enton2111

In so einer kleinen Wohnung musst Du keinen Besuch dulden.

Ist egal, wer Dir was glaubt: in diesem Fall hast Du kannst Du Dein Hausrecht anwenden.

@Menuett

Ich bin dir sehr dankbar für deine Hilfe, ich weiss einfach nicht weiter und sie versucht so viele Sachen durchzuziehen und nimmt keine Rücksicht. Deine Antworten haben mir schon sehr geholfen, vielen Dank.