Meine Ex-Freundin aus der Wohnung verweisen?

8 Antworten

Du darfst sie rausschmeißen und ihr den Schlüssel abnehmen. Ihre Möbel darf sie selbstverständlich wieder haben. Wenn sie dir den Schlüssel nicht gibt, darfst du das Schloss austauschen und mit ihr einen Termin für die Möbel machen.

Hat sie sich an den Mietkosten beteiligt?

Dann eine schriftlich Kündigung der Untermiete zum Ende August verfassen und spätestens bis zum 15. durch Gerichtsboten an sie zustellen lassen.

Den Zustellungsnachweis und eine Kopie der Kündigung genügen, um sie am 01.09. vor die Tür zu setzen und die Schlösser auszutauschen. Weigert sie sich, droh ihr mit Räumung durch die Polizei/Gerichtsvollzieher auf ihre Kosten. 

hat sie sich nur durchgeschnorrt?

Dann stell ihre Sachen vor die Tür, tausch die Schlösser aus und leg einen brief zu den sachen. In diesem teilst du ihr kurz mit, wann sie ihre Möbel (2 mögliche Termine nennen) abholen kann. Und schreibe auch, dass du nach Verstreichen beider Termine die Sachen auf den Sperrmüll entsorgst!

Versucht sie in die Wohnung zu gelangen, ist das versuchter Einbruch. das kannst du anzeigen.

Da sie nicht im Mietvertrag steht und sich nicht auf die Bude gemeldet hat, kannst du sie zum mittlerweile unerwünschten Besuch deklarieren. Daraus kann sie keinerlei Rechte ableiten.

Die Geschichte mit der "häuslichen Gewalt" ist in deinem Fall irrelevant, da sie nicht gemeldet ist und nicht im Vertrag steht.

Deine Ideen haben in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.

@Gerhart

Mit welcher gesetzlichen Grundlage hält sich die Ex denn in der Wohnung auf? Sie ist keine Mieterin, weil sie nicht im Mietvertrag steht. Sie ist dort nicht gemeldet, wohnt also auch offiziell nicht dort. Und wenn (!) sie nix zu den Kosten dazugibt, ergibt sich auch konkludent kein Untermietverhältnis.

Bleibt nur der Status einer Langzeitbesucherin. Und da kann der Fragesteller Hausrecht ausüben und sie vor die Tür setzen. Er muss ihr natürlich ihr Eigentum aushändigen (die drei Möbelstücke), und das wars.

"Einfach so" wäre schlechter Stil. Setze ihr eine konkrete Frist von etwa 10-14 Tagen, etwa spätestens am 31. August mit ihren Habseligkeiten auszuziehen.

Mache das vor Zeugen oder schriftlich um tausche an dem betreffenden Tag die Zylinder deiner Wohnungstür aus und verlange den Haustürschlüssel zurück.

G imager761

Natürlich kannst du sie vor die Tür setzen. Ausnahme: Sie zahlt dir Miete, dann hast du einen mündlichen Untermietvertrag abgeschlossen. Wenn sie dir aber nichts bezahlt, sondern sich auf deine Kosten durchschnorrt, dann kannst du sie rauswerfen.