Meine ex behauptet ich hätte sie fast tot geschlagen was kann ich tun?

8 Antworten

Wenn du etwas dagegen tun möchtest, kann ich dir auch nur raten, Anzeige zu erstatten und anschließend beim Amtsgericht eine Einstweilige Anordnung zu beantragen (dazu solltest du die aktuelle Anschrift deiner Ex kennen, damit ihr der Schrieb auch zugestellt werden kann).

Da deine Ex weiß, dass ihre Behauptungen unwahr sind, liegt hier keine Üble Nachrede, sondern die im möglichen Strafmaß etwas höhere Verleumdung vor.

Selbst wenn die Anzeige nichts bringt, merkt deine Ex, dass du dir sowas nicht länger bieten lässt und entsprechende Maßnahmen triffst. Damit steigt zumindest die Wahrscheinlichkeit, dass sie das in Zukunft unterlässt.

Während die Anzeige die vergangenen Taten bestrafen soll, wirkt die Einstweilige Anordnung in die Zukunft. Jeder Verstoß dagegen kann ein Zwangsgeld zur Folge haben. Je öfter sie dagegen verstößt, um so höher wird der Betrag. Im Extremfall kann es auch Zwangshaft geben, aber ich denke so weit wird es in deinem Fall nicht kommen.

Das Ganze kannst du auch ohne Anwalt machen. Es steht dir aber natürlich frei, trotzdem einen zu konsultieren.

Sie macht sic durch solche Behauptungen strafbar und da solltest du die Polizei und einen guten Anwalt einschalten. Solche Behauptungen gehen gar nicht. Kann sie denn das irgendwie beweisen? Ich würde sie deswegen anzeigen und einen Anwalt bitten, ein Schreiben zu schicken, damit sie das unterlässt.

ja, geh hin zu einem anwalt, zahle 500,- voraus, und er wird sich kümmern (später musst du noch 1000,- nachzahlen)

Es gibt für ihre Behauptung keine Beweise 

Ich habe chatverläufe geschickt bekommen die allerdings beweisen das sie solche Geschichten erzählt 

Die sind vor Gericht leider nicht verwertbar.

Wenn das alles unwahr ist, nennt man das einfach Rufmord.

Dir könnten dadurch natürlich Probleme entstehen und du solltest dich gegen solche unwahren Behauptungen unbedingt zur Wehr setzen. 

Hat / hätte sie irgendwelche Beweise? 

Wenn da tatsächlich nichts dran ist, kannst Du sie wegen übler Nachrede anzeigen

Nein es gibt keine Beweise 

Und auch keine Zeugen Aussagen etc. 

@Marvika

Dann zeige sie an und versuche eine Unterlassungsverfügung zu erwirken. Da kann dann im Wiederholungsfall eine deftige Geldstrafe bzw. sogar Haft auf sie zukommen

Soweit sie das gegenüber Dritten behauptet, kommt grundsätzlich ein strafbares Verhalten ihrerseits durch Verleumdung nach § 187 StGB in Betracht. Du könntest also einen Strafantrag bei der Polizei stellen. 

Weiterhin könntest du zivilrechtlichen Schutz ersuchen. Hier könnte man erwägen einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch durchzusetzen.