Meine Eltern haben ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus. Welches jetzt ihrer Schwiegertochter gehört?

6 Antworten

dann sollen sie doch klären, das die eltern den bereich nutzen, den sie von ihrer wohnugn erreichen können und die schwiegertochter dann den mit aussentür.

soweit zu gehen, das ich den durchgang komplett verweigere würde ich nicht gehen, aber das einige tage vorher bescheid gesagt werden muss.

eine verwandte hat den mietern auch erlaubt, das sie den dachboden nutzen dürfen, wobei der zugang durhc die ferienwohnung ist. dementsprechend war der zugang nur möglich, wenn keine gäste da waren und mit anmeldung.

da gab es dann aber einmal das problem, das die mieter direkt die gäste fragten und diese das gestatteten, ohne das die besitzerin es wusste.

so etwas sollte man von anfang an ausschliessen.

Die Eltern haben ein lebenslanges Wohnrecht. Noch steht hier nirgends zu lesen, dass sie ein Recht auf eine abgeschlossene Wohnung in dem betreffenden Haus haben. Das Wohnrecht ist durch das Betreten zum Erreichen des Kellers nicht eingeschränkt.

Das haus gehört jetzt der Schwiegertochter? Nicht dem Sohn? Wue sind die denn an das Haus gekommen? Evtl. durch Schenkung? Die kann man unter bestimmten Voraussetzungen Rückgängig machen! Für mich hört sich das so an, dass die Schwiegertochter deine Eltern raus Ekeln will. Wenn da keine Einigung getroffen werden kann, sollten deine Eltern mal zu einem Anwalt gehen!

Ich nehme an, das Haus ist EG + DG + Keller, wobei die EG-Wohnung keine abgeschlossene Wohnung ist, sondern jederzeit von den anderen Bewohnern des Hauses, die doch alle zur Familie gehören, betreten werden kann.

In diesem Fall ist der Zutritt der Hauseigentümerin, um in den Keller zu gelangen, nicht zu verwehren. Man bedenke: Die Eltern haben zwar ein lebenslanges Wohnrecht, was bedeutet, sie dürfen in dem Haus wohnen bleiben, aber damit verbunden ist offenbar aufgrund der baulichen Gegebenheit keine abgeschlossene Wohnung.

Wenn nun die Eigentümerin aus bestimmtem Grund im Keller eine Zwischentür eingebaut hat und sie nun immer gefragt werden muss, wenn die Eltern in den Keller wollen, ist ausschließlich die Frage, ob mit dem Wohnrecht auch das Recht auf Nutzung eines Kellerraums ins Grundbuch eingetragen wurde. Vermutlich nicht.

Also ist die Nutzung des Kellers wohl reine Gefälligkeit und kann daher auch auf diese Art be- oder verhindert werden.

Entscheidend ist, was im Grundbuch steht.

Ja, dürfen sie.

Eigentlich schon,es gibt ja noch eine andere Möglichkeit in den Keller zu kommen.Deine Eltern müßen sie nicht dauernd durch ihre Wohnung lassen.

Falsch! Solange hier nichts anderes steht, haben die Eltern ein Wohnrecht, nicht aber ein Durchgangsverweigerungsrecht.