mein wintergarten ist alt und kaputt! ich möchte ihn abreissen und wieder so aufbauen wie er war nur eben in schick! brauche ich dafür eine baugenehmigung?

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Was genehmigungsbedürftig oder genehmigungsfrei ist, regelt die Landesbauordnung deines Bundeslandes. In NRW z.B. kommt es darauf an, ob der Wintergarten beheizt ist und wie groß er ist. Unbeheizt und kleiner als 30cbm wäre genehmigungsfrei, beheizt wäre genehmigungspflichtig, da er dann als Aufenthaltsraum gilt. Eventuell ist sogar der Abriss genehmigungspflichtig.