Mein Vermieter (WG) verlangt von mir, dass ich mein Zimmer nicht abschließe, damit neue Mietinteressenten kommen und gucken können - darf er das?

15 Antworten

Dein Zimmer aufbrechen, das darf er erstens nicht, und zweitens muss er den Schaden bezahlen, wenn er es trotzdem tut, also eine neue Tür.

Nein, das darf er nicht. Bricht er das Zimer auf, macht er sich strafbar.

nein, darauf hat er kein Anrecht. Du bist zwar verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen, dass Interessenten die Wohnung ansehen können (ich glaube 2 x pro Woche ein 90-Minuten-Termen), hast aber auch das Recht, dabei zu sein.

Wenn er Dein Zimmer ohne Deine Genehmigung betritt (oder aufbricht), ist das Hausfriedensbruch, ggf. auch Einbruch.

Ja, verstehe. Ich möchte auch wirklich kooperativ sein und mich ihm nicht querstellen. Nur war er heute sehr gemein zu mir und ließ gar nicht mit sich reden. Habe nun Angst, falls er das mit den Terminvereinbarungen einsieht, dass er extra Termine während meiner Arbeitszeit nimmt und sagt, ich habe ihm das mit den Terminen nicht ermöglicht :(

@Taemin

die Termine müssen zumutbar - also außerhalb Deiner Arbeitszeit - stattfinden.

Während Deiner Abwesenheit hat keiner ohne Deine Erlaubnis was in dem Zimmer zu suchen, auch nicht der VM mit Mietinteressenten.

Biete dem VM 1 - 2 Termine pro Woche für Besichtigungen an, fertig.

Mit ihm lässt es sich sehr schlecht reden. Aber ich hoffe, er versteht das. Hab schon gedacht, ich liege falsch, wenn ich sage, ich möchte mein Zimmer trotzdem während meiner Arbeitszeit absperren, weil ich meine persönlichen Gegenstände darin habe.

@anitari

Danke, das ist gut. Hast du evtl. auch noch etwas zum Hausverbot? Meine Freundin darf mich nicht mehr besuchen und geschweige übernachten. Nun weiß ich nicht, ob das so geht. Um in mein Zimmer zu kommen, muss ich ja durch sein Flur laufen.

@Taemin

Besuch darf der Vermieter nicht verbieten und sein Recht ein Hausverbot auszusprechen hat er mit der Vermietung so wie verloren.


Durch die Vermietung und "Öffnung" seines Hauses verliert der Eigentümer gegenüber dem berechtigten Mieter, seinen Familienangehörigen und Besuchern (siehe auch >>> Besuch) insoweit sein Hausrecht (BGH NJW 80, 700), er kann - abgesehen von sehr krassen Ausnahmesituationen - keine Hausverbote erteilen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hausverbot.htm

Du kannst verlangen , dass solche Aktivitäten , nur in Deiner Anwesenheit  getätigt werden !