Mein Vermieter verweigert mir eine Mieteraufstellung Liste ,was soll ich tun ?

7 Antworten

Was meinst du damit? 

Nebenkostenabrechnug? dafür hat er bis ende des Jahres Zeit.

Was meinst Du mit Mieteraufstellung?

Oder meinst Du Mietaufstellung?

Eine Liste über die gezahlten Mieten?

Die Abrechnung über die gezahlten Betriebskosten?

Ja...Selbstverständlich Mietaufstellung hab ich gemeint.Tut mir Leid

@Angelbrb

Und was bitte soll das sein?

@anitari

In Haus befinden sich mehr Mieter , als er angibt

@Angelbrb

Und wo ist das Problem?

@anitari

Und wo ist das Problem?

Die Betriebskosten die nach Anzahl der Personen festgelegt werden?

Was willst du mit einer Mieteraufstellung? 

In Haus leben mehr Mieter als angegeben ,so mit werden die Nebenkosten anders abgerechnet und ich bin schon abgezockt worden, wegen Strom.650€ Nachzahlung.In eine Wohnung leben 4 mal 5 Rumänische Mieter ,angegeben werden nur 2 . Die Miete so wie gesamte Nebenkosten ,auch Strom ,bezahlen die Mieter Bargeld. Denen Strom war an meine angeschlossen ,was ich bezahlen musste ( denn das aber ,kann ich nicht mehr nachweisen )  wehrend der Vermieter hat die ,das Strom auch bezahlen lassen und selbstverständlich ,das Geld in der Tasche gesteckt :-(  

Für welche Betriebskosten ist Personenschlüssel vereinbart (wenn überhaupt)?

Nur für solche wäre es erforderlich bzw. hättest du Anspruch auf entsprechende Einsichtnahme.I n der Abrechnung müssten dann die Personenzahlen bei Veränderung jeweils  konkret beziffert werden.

Wird die Einsichtnahme verweigert, sind zumindest   für diese Position die Kosten herausrechenbar und nicht zu zahlen.

Wenn du feststellst, dass die tatsächlich dauerhaft wohnenden Personen in der Zahl nicht mit den Angaben in der Abrechnung übereinstimmen, könntest du die Zahlung nach Einspruch verweigern.

Was ist insgesamt zu Betriebskosten vereinbart? Und mit welchem Umlageschlüssel?

Gibt es Wasser- und Stromzähler in jeder Wohnung? Wird Heizung nach Verbrauch abgerechnet?

Das Problem wird sein, ob man beweisen kann dass die dort wohnen oder nur zur Besuch sind.

Besuch ist bis zu 6 Wochen am Stück erlaubt und das mehrmals im Jahr.

Also selbst wenn der Vermieter Dir eine Personenzahl schriftlich mitteilt, dann musst Du wohl einen Rechtsanwalt einschalten und es ist nicht sicher ob es was bringt.


Denen Strom war an meine angeschlossen ,was ich bezahlen musste ( denn das aber ,kann ich nicht mehr nachweisen )  

Sollte das nochmal vorkommen, dann direkt den Stromanbieter informieren und Anzeige wegen Stromklau erstatten.

Nachweisen kann ich das sicherlich nicht mehr nur noch hoffen das er noch einmal einen Fehler macht...Deswegen schreibe ich und bei jeden Verlass meine Wohnung ,fotografiere ich alle Stromzähler ( ist echt nervig...) aber was anderes bleibt mir nicht übrig :-( Mit dem 6 Wochen Besuch ,sieht es nämlich so aus ,das 6 Wochen ,wenn überhaupt sind die mal weg ( ich denke ;in seinen Heimatland ,ansonsten ständig hier Vorort...) Bis her hatte ich Null Ahnung gehabt ,was Strom ,Nebenkosten...usw. betrifft ,Bis zum der Scheidung ,hat sich mein Mann um alles gekümmert und jetzt wo ich alleine bin ,sehe ich ,wie leicht das ist ,jemanden zu beklauen und als Opfer steht man einfach nur da und kann man nichts tun :-(  Jetzt habe ich Angst um Nebenkosten Abrechnung ;denn meine Hausverwalter gibt an ,das dort nur 2 Personen wohnen und in Wahrheit sind das 4 bis 5...:-( Zum seine Chefin bekommen wir auch keine Kontaktdaten..hmmm

@Angelbrb

Zum seine Chefin bekommen wir auch keine Kontaktdaten..hmmm

Die Adresse steht im Mietvertrag oder kann man vom Grundbuchamt bekommen.