Mein Vermieter möchte Bescheinigung vom Amt

4 Antworten

ne muß er nicht. Im Zweifel wird er nicht an dich vermieten....

habe gerade beim jobcenter angerufen. die frau sagte mir, dass es keine bescheinigung dafür gibt für den vermieter, weil sie nicht genau wissen, ob ich bis zum 1.9.2013 einen neuen job habe... aber mein vermieter möchte gern solch eine bescheinigung vom amt haben

Ich nehme mal an, der Vermieter will wissen, ob das Amt die Miete übernimmt.

So eine Bescheinigung werden die doch wohl noch ausfüllen können.

Falls nötig sollten Sie eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen und dem Amt geben, dann müssten die doch eine Bescheinigung ausstellen können.

Wenn sich immer noch geweigert wird, dann wenden Sie sich an den Vorgesetzten.

Erinnert mich gerade an den Hautmann von Köpenick

muss er sich damit zu frieden geben ??

Falls Sie dabei sind eine Wohnung anzumieten, wird es wohl nicht einfach sein, da der Vermieter sich einen anderen Mieter suchen kann, wenn er seine Forderung nicht erfüllt bekommt.

Hast Du denn eine Bescheinigung vom Amt das die Wohnung angemessen ist und die Kosten übernommen werden?

Das ist es vermutlich was der Vermieter sehen will. Leg ihm die vor oder gib ihm eine Kopie.

Ohne die Gewissheit das die KdU übernommen werden wird er evtl. nicht den Mietvertrag unterschreiben.

Genau das ist die übliche Verfahrensweise und somit das, was der Vermieter sehen will.

Wenn sich die wirtschaftlichen Gegebenheiten in Zukunft ändern, ist das eine andere Sache, aber eine Vermietung ohne diese Bescheinigung vom Amt gesehen zu haben wäre aus Vermietersicht fahrlässig.

@ImmoprofiJL

also auch wenn die wohnung für 2 personen zu klein wäre, so meinte meine sachbearbeiterin dürfte ich trotzdem umziehen und die kosten werden übernommen. jetzt brauche ich nur die bescheinigung dafür ? das möge ja eigentlich kein problem sein oder ? ich danke dir für den guten rat. werde dann morgen berichten was raus gekommen is.

und was ist, wenn die wohnung für 2 personen zu klein wäre ?? meine sachbearbeiterin sagte mir, dass ich trotzdem umziehen könnte auch ohne zusage... ok dann muss ich wohl selber hin und nachfragen...

@lieschenlisa

so war heute bei meiner sachbearbeiterin. sie sagte mir, dass sie es heute noch prüfen tut und dann heut noch den bescheid für meinen vermieter mit der post schicken tut. hoffe es wird alles gut gehen..

Hallo,

doch das Jobcenter kann ein sog. Mietanerkenntnis ausstellen. Dies bedeutet aber nur, dass das Jobcenter die Größe und Höhe der Miete inkl Nebenkosten für die aktuelle Wohnung für angemessen hält. Das bedeutet nicht, dass das Jobcenter die Wohnung bis zum St. Nimmerleinstag bezahlt.