Mein Vater kommt ins Pflegeheim, darf ich als Sohn mit Generalvollmacht für alles, von seinem Konto Geld abholen. Sei es als mein Erbe der fürdas Kaffee trinke?
2 Antworten
Sie dürfen von der Generalvollmacht nur in dem Rahmen Gebrauch machen, den Ihnen der Vollmachtgeber (auch mündlich) gezogen hat. Sofern nichts anderes mit ihm vereinbart wurde, dürfen Sie nur Ausgaben tätigen, die im Interesse des Vollmachtgebers liegen. Das bedeutet, dass Sie sicher nicht berechtigt sind, für Ihre eigenen Aufwendungen Geld des Vaters abzuheben und zu verwenden. Es könnte sonst leicht zu einer strafbaren Handlung Ihrerseits, nämlich Untreue im Sinn von § 266 StGB, kommen. Lassen Sie sich das schriftlich vom Vater bestätigen, wenn er Ihnen erlaubt, Geld für Ihre eigenen Zwecke von seinem Konto abzuheben.
einfach so sein konto leer räumen geht nicht. das pflegeheim will ja auch bezahlt werden und wenn papa dazu kein geld mehr hat, wird man es von dir fordern.
Von mir nicht da ich der Stiefsohn bin. Ich will es nicht leer räumen sondern ca. 5000 Euro. habe versprochen alles zu erledigen Wohnung, Garten usw.