Mein Vater hat einen Erbverzicht beim Notar unterschrieben und einen betrag erhalten dies betrifft auch seine Kinder?

4 Antworten

Der Erbverzicht des Vaters, der nach § 2346 BGB auch seinen Pflichtteilsverzicht einschließt, gilt nur für seine und seiner Kinder gesetzliche Erbfolge, es sei denn, er habe zugleich gemäß § 2352 BGB  auch auf testamentarische erbmäßige Zuwendungen verzichtet.  Das wäre aber höchst ungewöhnlich und rechtlich sinnlos; denn es wäre ja der Oma überlassen, ihn im Testament nicht zu bedenken; ein Verzicht wäre überflüssig.

Wenn er also (nur) auf die gesetzliche Erbfolge zugleich für seine Kinder verzichtet hat, bleibt davon unberührt, wenn Ihre Oma jetzt  Ihre Schwester testamentarisch zu Erbin eingesetzt hat, vor allem, wenn das zeitlich nach dem Erbverzicht Ihres Vaters geschehen ist, wie es offenbar hier der Fall ist..

Für die Erbfolge nach Ihrer Oma wird also dieses Testament gelten. Wenn Sie in diesem Testament nicht bedacht worden sind (als Miterbin oder per Vermächtnis) können Sie aufgrund der Verzichtserklärung Ihres Vaters nichts erwarten, insbesondere auch keinen Pflichtteil. Da die Oma dement ist, können Sie auch nicht mehr darauf hinwirken, dass sie in einem neuen Testament Ihnen etwas zuwendet.

 

Nein, der Erbverzicht des Sohnes gilt nicht bei gewillkürter Erbfolge. Die Enkelin würde demnach Erbin wie testamentarisch verfügt es sei dennn, das Testament würde wg. mangelnder Testierfähigkeit wg. Altersdemenz wirksam angefochten und für unwirksam erklärt oder die Enkelin hätte Oma dazu erpresst, sie zu begünstigen.

G imager761

schenke dir punkt und komma.

ein fachanwalt oder oma berät dich. die hat sich ja bestimmt beraten lassen, als sie ihr testament (zu deinen gunsten?) geändert hat

cheyenne8181 
Fragesteller
 09.11.2016, 10:29

kann meine oma leider nicht fragen da sie dement ist und soweit ich weis ist meine schwester bedacht da die sich auch rührend um sie kümmert

Saisonarbeiter2  09.11.2016, 10:48
@cheyenne8181

da bleibt dir / euch eh nix andres übrig, als den erbfall abzuwarten..  alles, was die demente omi jetzt nämlich ändern würde, bspw. ihr testament, könnte aufgrund ihrer erkrankung angefochten werden

cheyenne8181 
Fragesteller
 09.11.2016, 23:08

Ja rechtschreibung ist nicht so mein ding

Er verzichtet für sich und seine Erben auf die Erbschaft.  Schenkungen sind nachwievor möglich.