Darf er meinem Sohn 350 € vom Lohn abziehen?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In diesem Fall wäre eine Abmahnung angebracht,denn dein Sohn darf die Schule nicht schwänzen.

Nichtsdestotrotz darf der Arbeitgeber/Ausbilder nichst von der ohnehin geringen Ausbildungsvergütung abziehen.

 freut mich,wenn ich dir helfen konnte - und danke für den Stern.

@lenzing42

Es freut mich.......................................................................................

Ob der Arbeitgeber das darf, weiß ich nicht. Aber dein Sohn darf nicht schwänzen. Sowohl Ausbildungsbetrieb als auch Auszubildender haben beide Rechten und Pflichten. Dein Sohn hat seine Pflicht vernachlässigt.

Findest du es pädagogisch sinnvoll, deinen Sohn in Schutz zu nehmen?? Manchmal müssen Strafen sein und Strafen sind nur Strafen, wenn sie wehtun.

wieviel denn dann straffe lebenslang 

1) Nein, Dein Sohn darf die Schule nicht schwänzen.

Oder worauf bezieht sich das "er"? Als einzige Person nennst Du Deinen Sohn.

Oder bezieht sich das "Dürfen" auf den Lohnabzug, und soll man daraus schließen, dass Du mit "er" vielleicht den Arbeitgeber meinst?

2) Zumindest darf der Arbeitgeber die Fehltage vom Lohn abziehen. Ob er zusätzlich auch die Kosten für den Lehrgang, die der Arbeitgeber nutzlos gezahlt hat, auch von Deinem Sohn beanspruchen kann, ist nicht eindeutig zu beantworten. Nach meinem Gerechtigkeitsgefühl schon, denn Dein Sohn hat den Gegenwert für diese Kosten, nämlich den Lehrgang, schuldhaft verfallen lassen. Als Vergleich: Kosten für eine schuldhaft abgebrochene medizinische Behandlung wie z.B. Zahn- und Kieferkorrektur darf die Krankenkasse auch dem schludrigen Patienten belasten.

Wendet Euch an die Gewerkschaft, die Handels- oder Handwerkskammer (die im Zweifel aber natürlich auf Seiten des Arbeitgebers steht), oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. 

3) Deine Sorge sollte nicht der Verlust von 350 Euro sein (den Dein Sohn ja auch noch selbst verschuldet hat), sondern Deine Sorge sollte sein, dass Dein Sohn seine Zukunft verspielt. Du solltest ihm klarmachen, dass eine Ausbildung eine Chance für eine gute Zukunft mit einem guten Einkommen ist, und er diese Chance durch das Schwänzen gefährdet.

Denn wenn schon die Eltern sich nur um ihre Rechte kümmern, wie sollen dann die Kinder lernen, mit Pflichten umzugehen.

mein sohn hat seine strafen bekommen ,was auch gut so ist will ich damit garnicht sagen ,

Dein Sohn darf die Schule nicht schwänzen und der AG darf keine Lehrgangskosten vom Azubi-Gehalt abziehen.

Der AG hat das Recht, die Zeit, die Dein Sohn geschwänzt hat nicht zu bezahlen. Außerdem kann er Deinem Sohn eine Abmahnung geben. Kosten für Lehrgänge darf er ihm aber trotz seiner "Verfehlung" nicht in Rechnung stellen.

Wie oft hat Dein Sohn denn schon geschwänzt, wenn der AG 350 Euro abziehen will?

 der chef von seinen azubi gehalt ,gewänzt hat er im april ,straffe bekommen ,alles war gut nun sagt chef lehrgänge selber bezahlen ,


@sonnenblume1oo

Dann soll der Chef mal die rechtliche Grundlage dafür nennen. Das wird er dann wohl nicht können.

@Hexle2

naja ,meine angst ist nun wenn wir das nicht machen haben wir keine ausbildung mehr,

@sonnenblume1oo

Da kann ich Dir wirklich nicht helfen. Die rechtliche Lage kann ich Dir erklären, was Ihr jetzt machen sollt, müsst Ihr schon selbst entscheiden.

Egal ob nun erlaubt oder nicht, findest du nicht, dass du dich da als Elternteil auf die Seite des Arbeitgebers stellen solltest? Ich bin etwas verwirrt, dass du die Schwaenzerei deines Sohnes zu verteidigen scheinst.....

nein das tuhe ich nicht ,er hat seine strafen bekommen ,alles nachgeholt ,und gezahlt ,er wird aber nun immer noch bestraft ,wie hart ,mann sollte mal die kirche im dorf lassen ,schade das du glaubst ich würde meinen sohn den roten teppich aus rollen ,