Mein Sohn ist 24 Jahre und will Unterhalt von mir, muss ich zahlen?

9 Antworten

Da es um den gegenwärtigen Unterhalt geht und nicht um den Unterhalt in der Vergangenheit, ist es unerheblich, wie viel Du in der Vergangenheit gezahlt hast. 

Dein Sohn hat (nur) dann einen Unterhaltsanspruch gegen Dich und seine Mutter, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, arbeiten zu gehen. Sollte dies der Fall sein, so müsst Ihr beiden ihm u.U. noch längere Zeit Unterhalt leisten, auch über den 25. Geburtstag hinaus (denn eine Grenze von 25 Jahren gibt es nicht). Die Frage ist aber natürlich, OB er wirklich arbeitsunfähig ist.  Das würde ich erst einmal bezweifeln und Nachweise verlangen, z.B. ein ärztliches Gutachten.

Der Umstand, dass Dein Sohn Leistungen vom Sozialamt bekommt - und nicht etwa vom Jobcenter - deutet allerdings darauf hin, dass er wirklich arbeitsunfähig ist. 

Wenn Du bisher mehr als nötig bezahlt hast, so ist das Deine Entscheidung gewesen. Du wirst wohl noch zahlen dürfen, bis Dein Sohn 25 Jahre alt ist. Dann ist endgültig Schluss.

Vor allem würde ich mal mit ihm reden und ihm klarmachen, dass er mal in die Gänge kommen sollte. Will er denn sein ganzes Leben von ALG 2 leben?

Wenn das Sozialamt zahlt, wird er als arbeitsunfähig angesehen, er hat keinen Anspruch auf ALG2.

@vanillakusss

Stimmt auch wieder. So etwas nennt man auch Sozialschmarotzer

@Allexandra0809

Na ja, wenn er beim Sozialamt gelandet ist, muss er wirklich krank sein, er wurde bestimmt begutachtet und für arbeitsunfähig befunden.

Viele Menschen mit psychischen Erkrankungen landen da wenn gar nichts mehr geht.

@vanillakusss

Normalerweise stimme ich Dir da völlig zu. Jedoch bei der Aussage des Sohnes bezweifle ich das in diesem Fall.

@Allexandra0809

Ja, es hört sich tatsächlich so an als hätte der gute Junge keinen Nerv seinen Lebensunterhalt selber zu verdienen.

Aber auch diese Menschen werden begutachtet, entweder hat der wirklich ordentlich psychische/gesundheitliche Probleme oder er kann sehr gut simulieren.

Aber zum Kindermachen reicht es noch.......

@vanillakusss

Das können solche meist am besten, wenn sonst nichts mehr geht

@vanillakusss

**Aber zum Kindermachen reicht es noch.......**

Ja, dass das Teil nicht zum Wasserkochen ist, wissen sie alle. :-)

Mit 25 Jahren ist beim Unterhalt keineswegs endgültig Schluss. Das ist ein offenbar unausrottbarer Irrtum. 

Man kann sowas anfechten und vors gericht gehen.
Die gesetzeslage ist mir in Deutschland nicht ganz bekannt.

Das Sozialamt kann bestehende Unterhaltsansprüche auch sich überleiten. Insbesondere sofern es einen Titel gibt und sie diesen nicht bedient haben, kann das Sozialamt den Unterhalt einfordern.

Es ist ganz wichtig, das Titel, sofern diese nicht befristet sind, nach Ende der Unterhaltspflicht wieder herausgeforder oder für kraftlos erklärt werden müssen, notfalls durch eine Änderungsklage, sollte der Unterhaltsberechtigte das nicht freiwillig tun.

Umgekehrt kann rückwirkend weder der Unterhaltsberechtigte noch mittelbar das Sozialamt mehr fordern als tituliert / geurteilt wurde. Soweit der Titel bedient wurde, teilen sie das dem Sozialamt mit und legen kopienen der entsprechenden Überweisungsbelege oder Quitungen bei.



>habe Unterhalt sogar mehr als das Gericht beschlossen hatte bezahlt


deine eigene Entscheidung 



>Er hatte Ausbildung begonnen und abgebrochen. Er wollte nie arbeiten seine >Worte waren : "bevor ich Arbeiten gehe mache ich lieber auf psyche"


damit könnte er auch seinen Unterhaltsanspruch verwirkt haben