Mein Sohn braucht für die Schweiz eine Bürgschaft von mir, das ich eventuelle Kosten die für ihn anfallen übernehme.Weiß jemand wie sowas formuliert wird?

4 Antworten

hallo

das war bei uns ebenso, als wir noch in D lebten aber unser Sohn bereits in Zürich studierte. Es reichte ein formloses Schreiben mit handschriftlicher Unterschrift 

Ich/ Wir (Namen) (Personalausweisnr) erkläre hiermit, dass ich /wir für den Unterhalt meines/ unseres Sohnes (Name), geb. am .....aufkommen werden.

Ort, Datum, Unterschrift

das wars schon. Musste auch nicht vom Notar beglaubigt werden oder so. 

oh,das reicht schon? Vielen Dank, dann werde ich das mal so machen. Lieben Gruß

@Taneugierig

ja, bei uns war das so okay, kamen keine Beanstandungen,das Amt sichert sich gerne ab. Verständlicherweise.

 Aber hier (in CH)  wird nix so heiss gegessen, wie es gekocht wird ;-)

Unabhängig von Deiner Fragestellung würde ich mich eingehend beraten lassen,ob Du diese Bürgschaft überhaupt eingehen kannst,um im Falle der Inanspruchnahme nicht selber in eine Notlage zu geraten.In Deutschland werden regelmäßig Bürgschaften geleistet,für Einreisezwecke befreundeter Personen aus Nicht-EU Ländern.Die Schweiz ist dafür bekannt,Ihre Ansprüche durchzusetzen,und nicht wie Deutschland zu verzichten.Sollte es nur um eine Kreditbürgschaft gehen,so könntest Du eine Ausfallversicherung abschließen.Liebe Grüße.

Die Bürgschaft soll in diesem Fall nur für ca 2 Monate gelten,weil seine Ausbildung dann erst anfängt, seine Aufenthaltsfrist aber vorher endet...mit einer Bürgschaft meinerseits würden sie ihn die 2 Monate ohne job weiterhin dulden.

@Taneugierig

Stelle sicher das eine Krankenversicherung besteht,die alle Kosten übernimmt.Dann ist es wohl kein Problem,denke ich mal.Ach hätten wir die Schweizer Gesetze doch auch in Deutschland,gelle?

Frag doch den, der die Bürgschaft will... Lass dir einen Vordruck mailen und unterschreib einfach - dann ist genau das abgedeckt, was benötigt wird!