Mein Opa ist verstorben und ich bekomme nicht frei?
Hallo, mein Opa ist vor einigen Tagen verstorben und am 7.10 ist die Beerdigung. Gestern habe ich nun bei mir auf Arbeit angefragt, ob es möglich ist frei zu bekommen an diesem Tag. Dazu: Ich arbeite in einem Zeitungskiosk als Nebenbeschäftigung und wir sind nur vier Mitarbeiter, dh. ich habe nur zwei Kollegen, die ich fragen konnte, ob sie für mich einspringen. Beide sind verplant. Zudem habe ich einen befristeten Vertrag, der am 9.10 ausläuft.
Ich möchte wirklich unbedingt zu dieser Beerdigung. Kann mir jemand helfen, was ich tun soll bzw war jemand schonmal in einer ähnliche Situation?
Und was würde passieren, wenn ich an diesem Tag einfach nicht auf Arbeit gehe?
Vielen Dank schonmal im Voraus.
14 Antworten
Eine gesetzliche Freistellung gibt es nur bei Tod der Eltern oder eigener Kinder. Du kannst nur versuchen, eine Freistellung (stundenweise oder des ganzen Tages) zu bekommen und diese Ausfallzeit nacharbeiten oder "unbezahlten" Urlaub zu nehmen.
Zunächst mal meine aufrichtige Anteilnahme. Wenn ein näher Verwandter stirbt ist das alles sehr schmerzlich.
Es ist doch ganz klar, dass man zur Beerdigung seines Großvaters will um sich von ihm zu verabschieden. Wenn ich nicht bei der Beerdigung meiner Großeltern gewesen wäre hätte ich mir das nie verziehen.
Ob Dein Chef gesetzlich dazu verpflichtet ist Dir freizugeben weiß ich nicht, Moralisch ist er es auf jeden Fall.
Weil Dein Vertrag ohnehin ein paar Tage später ausläuft, würde ich einfach auf die Beerdigung gehen und fertig. Ich würde dem Arbeitgeber natürlich vorher Bescheid geben, dass Du trotz seiner Ablehnung gedenkst da hin zu gehen und das Dir die Konsequenzen in diesem Fall egal sind, weil Dein Vertrag ohnehin 3 Tage später ausläuft. Normalerweise ist so etwas nicht mein Still, aber in diesem Fall, er lässt Dir ja sozusagen keine andere Wahl.
Hast Du denn bereits Dein ganzes Geld oder bekommst Du noch ein Restgehalt? Nicht das es von dieser Seite Probleme gibt und er sich mit so einer billigen Nummer dann rächen will.
Ich wünsche Dir alles Gute und viel Kraft um über den Verlust hinwegzukommen.
Ja , erst einmal möchte ich Dir meine Anteilnahme aussprechen. Sommerurlaub bekommt man bei Verwandten 1. Grades bzw beim Tod des Ehepartners. Für Deinen Opa solltest Du Dir einen Tag Urlaub nehmen. Da wird jeder Arbeitgeber Verständnis haben. Schließlich ist jeder mal in der Situation das man einen geliebten Menschen verliert. Rede mit Deinem Arbeitgeber.
Du meldest Dich krank und gibst auch ordnungsgemäß eine Krankmeldung ab.Jeder vernünftige Hausarzt wird dir wegen Trauerbewältigung ein Attest ausstellen.In diesem Falle würde ich dann nur noch die Papiere abholen kommen.
Nur der Guten Ordnung halber,bezahlt frei bekommt man im Regelfall nur für die Beerdigung des eigenen Kindes,dem Vater,der Mutter.
Bei anderen Angehörigen müsste man sich Urlaub nehmen.
Da Du aber nicht frei bekommst,auf die Bezahlung kommts Dir nicht an,es geradezu unverschämt pietätlos von Deinem Arbeitgeber ist,ist ausnahmsweise die Krankmeldung die einzig mögliche ,aber schlechte Lösung.
Gerd,es nervt! In der Praxis,haben eine Vielzahl,wahrscheinlich die Mehrheit der Unternehmen Regelungen getroffen,so wie ich diese schildere.Ob diese sachlich begründet sind,oder man nur eine Linie ziehen wollte,um Freistellungen nicht ausufern zu lassen,Tarif-und Sozialpolitik; sei dahingestellt..Was nützen Deine Hinweise auf Mindeststandards,Gesetzbücher,die insofern antiquiert sind,weil diese auf dem Stand,Deutschland in Trümmern beruhen.Da war es wichtig,das man satt zu essen hat.Da hat die Tochter den Opa begraben.Die anderen konnten gar nicht kommen,weil keine Züge fuhren,oder es bedeutet hätte,drei Tage zu hungern.
Auch wenn es Dich nervt (was ein gutes Zeichen ist, da offensichtlich ein "wunder Punkt" getroffen wurde, wenn jemand so reagiert!):
Hier werden immer so völlig "sichere Weisheiten" behauptet, ohne zu wissen, ob und welche Regelungen und Bestimmungen konkret eine Rolle spielen!
Und wenn ich auf die Ungewissheit von solch pauschalen Aussagen hinweise, die hier gedankenlos hinausposaunt werden, nehme ich das "Nerven" gerne in Kauf!! 😊
In der Praxis,haben eine Vielzahl,wahrscheinlich die Mehrheit der Unternehmen Regelungen getroffen,so wie ich diese schildere.
Und was ist das Anderes als bloße Spekulation zur Stützung Deiner Aussage?!?! Hast Du eine Übersicht? Kennst Du entsprechende Statistische Auswertungen?
Was nützen Deine Hinweise auf Mindeststandards, Gesetzbücher,die insofern antiquiert sind,weil diese auf dem Stand,Deutschland in Trümmern beruhen [usw.].
Das ist ja mal wirklich fast unglaublicher Unsinn!
Weil Du also meinst, Gesetze seien "antiquiert", sind sie Deiner Meinung nach nicht mehr anzuwenden oder ist deren Anwendung in Dein Belieben gestellt?!?!
Im Übrigen wird das BGB immer wieder überarbeitet: letzte Bekanntmachung des BGB im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr.2 am 08.01.2002.
Aber mit jemandem, der solche irren Behauptungen aufstellt, braucht man nicht weiter zu diskutieren ... Finis!
Ich habe dazu eine gänzlich andere Auffassung! Das BGB regelt das Leben zwischen den Bürgern untereinander,und die Beziehung zum Staat? Richtig? So grob,ok? So,nun bin ich Personalreferent.Da darfst mir schon abnehmen,das ich weis was an Regelungen ,sei es im Manteltarif oder in Betriebsvereinbarungen geregelt,heute zeitgemäß ist und überwiegend praktiziert wird.
Und,so kalt kann nur ein Jurist hier Stellung beziehen,selbst wenn es in der Sache stimmt.
So,aber ich weis,das viele Staatsrechtler neben dem GG,der Staatskrise etc.auch das BGB grundsätzlich überarbeiten würden.Denn ,es reicht nicht aus,ein paar Halbsätze zu ergänzen oder zu streichen,und das in Fachorganen zu publizieren.
Das Problem ist,das sich Staat,Gesellschaft ,Politik und Recht entwickelt,egal wohin und egal ob positiv oder negativ.
Gesetze haben im Unterschied zum Koran keine allgemeine Weisheit und keine allumfassende ,zeitlose Funktion.
Lies doch einfach mal genau,was ich schrieb und was die Kernaussage war.Und eine Hilfestellung war Sie ,das siehst an den Points.Und dann frage mal was Deine Aussage an ein junges Mädchen bewirkt,oder obs Ihr hilft.
Für einen "Personalreferenten" ein ziemlich wirres Durcheinander.
Das Einzige was hier stimmt - neben Deiner Feststellung des Zeiteinflusses auf Gesetze (was tut der Koran hier? der ist übrigens genau so zeitgeprägt wie die Bibel!) -, ist diese Aussage:
das sich Staat,Gesellschaft ,Politik und Recht entwickelt,egal wohin und egal ob positiv oder negativ.
Und was soll der Unsinn "Und,so kalt kann nur ein Jurist hier Stellung beziehen " und "Und dann frage mal was Deine Aussage an ein junges Mädchen bewirkt,oder obs Ihr hilft." bedeuten und unterstellen??
Hallo,
es sollte ja wohl selbstverständlich sein dass man in so einem Fall einen Tag Urlaub bekommt. Ich weiß nicht was manche Arbeitgeber sich denken.
Da du danach ja sowieso nur noch 2 Tage dort beschäftigt bist, solltest du deinm Chef einfach mitteilen, dass du auf jeden Fall zur Beerdigung gehen wirst.
Falls dir keine Urlaubstage mehr zustehen nimmst du eben einen Tag unbezahlten Urlaub.
Die Stelle hast du sowieso nur noch ein paar Tage, aber wenn du nicht zur Beerdigung gehst wirst du das vielleicht noch jahrelang bedauern.
"Nur der Guten Ordnung halber": Das ist so pauschal nicht richtig.
Anspruch auf Sonderurlaub (nach BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung", wenn es keine vertraglichen Regelungen gibt und die Anwendung dieses Paragraphen nicht ausgeschlossen wurde) besteht auch beim Tod von Angehörigen nicht 1. Grades, wenn sie im selben Haushalt wie der Arbeitnehmer gelebt haben oder zu ihnen ein (nachweisbar) besonders enges Verhältnis bestanden hat.