Mein Nachbar nimmt mir die Sicht

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Wie wäre es denn, wenn du einfach mal freundlich mit ihm redest? Vielleicht ist ihm gar nicht bewusst, dass er dir deinen Blick verbaut. Soweit ich weiß (kann mich aber auch irren) darf er auf seinem Grundstück Zäune aufbauen soviele er will. 

Aber manchmal hilft schon ein kleines nettes Gespräch und ein Danke wenn er es dann zurückbaut. 

ich habe auch die Befürchtung dass er machen kann was er will :-(

!.

Ein Mieter kann garnichts machen

2.

Der Grundstückseigentümer kann nur nachschauen, ob es eine Gestaltungssatzung oder gestalterische Festsetzungen in einem Bebauungsplan gibt, in denen Art und Höhe von Einfrierdungen vorgeschrieben sind

3.

Wenn nicht, gelten nur die Vorschriften der Landesbauordnung, nach denen Einfriedungen in unterschiedlichen Ländern bis zu unterschiedlichen Höhen baugenehmigungsfrei sind. In den Landesbauordnungen steht aber nichts über die Art der Einfriedung.

 

Also:

In jeder Gemeinde gibt es verschiedene Vorschriften was Zaunhöhe, Länge betrifft. Wie wahrscheinlich mehrere gesagt haben einfach mal nachsehen.

Ich würde den Nachbarn aber am besten Ansprechen und ihm deine Bedenken und deinen Wunsch sagen. In den meisten Fällen findet man schon so eine Einigung.

Notfalls würde ich ihm drohen vor Gericht zu gehen und es auch tuhen, da ein Zaun dich ja nerven würde und es kein normaler Holzzaun sondern richtige Betonmauer ist.

 

Der Beton ist nur die Abgrenzung der Grundstücke,da ich "im Keller" wohne schaue ich halt darauf,für die Nachbarn ist es ebenerdig und sie setzten den Zaun darauf....

Notfalls würde ich ihm drohen vor Gericht zu gehen

Worüber sich der Nachbar nur schlapp lachen würde.

1. Kann ein Mieter gar nichts dagegen tun (ohne he). Wenn höchtens der Eigentümer.

und

2. Würde man Supergirl vor Gericht erklären das dies nun mal ein Nachteil einer Souterrainwohnung sei und sie damit leben  oder sich eine andere Wohnung suchen muß.

Erkundige dich mal bei deiner Gemeinde, welche Zäune, bzw. Zaunhöhe bei euch erlaubt ist! Darüber gibt es Vorschriften, sind aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich!

Es gibt aber keine Vorschriften/Gesetze nach denen Souterrain Wohnungen unverbaubar bleiben muß. Wenn ich in den Keller ziehe, kann ich auf keine Fernsicht bestehen. Ein Recht auf einen Zaun und sei es ein Lebendzaun hat der Nachbar, lediglich in der Höhe gibt es möglicherweise Auflagen.