Mein Nachbar erzählt Mist über mich, eine Anzeige habe ich schon erstattet, aber da tut sich nichts, was kann ich außerdem noch tun?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geh mal ans Ende deiner Geschichte.

  • Dein Nachbar wird deswegen niemals ausziehen müssen, selbst wenn er den Hausfrieden stört könnte das Jahre dauern
  • Die Strafe, wenn überhaupt sind so gering das es nicht juckt. Es sei denn er haut dir auf den Kopf (kräftig). Aber kein Staatsanwalt wird da was von alleine machen.
  • Zivilrechtlich könntest du auf den Kosten sitzenbleiben wenn der Nachbar mittellos ist

Auch wenn es nervt. Du kannst in 6-8 Wochen deine Ruhe haben. Zieht einfach weg. Das ist wie in der Schule früher: Der Rüpel hört nicht auf.

Die einzige andere Möglichkeit ist: Ignorier ihn, mach nichts, aber wirklich nichts. Betrachte ihn als Luft. Solange er nicht körperlich wird geh im aus dem Weg. Zieh den S...ein.

Eine böse Möglichkeit wäre: Hetze einen Dritten auf. Dann können die beiden spielen

Vielen Dank für deine Antwort. Letztenendes hat die Staatsanwaltschaft nichts getan und ich habe mich aus Angst um mein Leben dazu entschlossen auszuziehen.

Ich habe am Tag meines
Auszugs einen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten, es würde sich ja nur um Beleidigung handeln und der läge ja ein "jahrelanger
Nachbarschaftsstreit" zugrunde.

Tatsächlich gab es erst einen
Streit am 1 März, gefolgt von meiner Anzeige gegen Ihn am 16. Mein Vertrauen in das Rechtssystem ist seitdem vollkommen zerstört.

Er ist mir hinterher gerannt als ich das letzte mal aus meiner Wohnung bin, und ich bin mit quietschenden Reifen geflüchtet.

Als ich zur Wohnungsübergabe kam, war meine Vermieterin total aufgelöst.
Mein Nachbar, anscheinend auf mich fixiert, hat am Abend nach meinem Auszug die Nerven veloren und hat sich mit einem Vorschlaghammer zutritt zu einer anderen, bewohnten Wohnung im Haus verschafft. Er hat den Bewohner verprügelt, der daraufhin geflüchtet ist und die Polizei gerufen hat. Als die Polizei kam floß Wasser aus dem Bad, weil er mit seinem Vorschlaghammer alles zerstört hatte, die ganze Wohnung war zerstört und verwüstet und

Mein Nachbar hatte die Kleidung vom eigentlichen Bewohner der Wohnung an. Auf die Frage was er in einer Wohnung machen würde, die nicht seine ist, meinte er, das wäre seine Wohnung, er würde dort wohnen, und nicht in einer anderen Wohnung im Haus.

Dann begann er mit den Polizisten zu streiten bis letztenendes 6 Polizisten ihn rausgetragen haben. 

                   __________________________________

Unterm Strich (haha) muss ich sagen das die Situation zu prekär war um auf das Ergebnis langer, rechtlicher Debatten zu warten.

Das Einzig richtige, um mich zu schützen war, so schnell wie möglich von dem Kerl weg zu kommen.

Eine Woche nach meinem Auszug kam dann auch plötzlich und unerwartet eine Mail der Hausverwaltung, die ganzen Drohungen meines Nachbarn und der Diebstahlsvorwurf seien ja nur ein "Missverständnis" und ich sollte mich bei ihnen melden, um das ganze "vernünftig und besonnen zu klären".

Es ist wirklich beschämend wie mit meinen Sorgen umgegangen wurde. Wäre ich nur einen Tag länger geblieben, ich bin mir sicher, dass mein Nachbar mir den Schädel zertrümmert hätte.

Auch wenn es die "schwächere" Lösung war, es war die Richtige.

@LadyInGrey

Dann beglückwünsche ich dich, dass du rechtzeitig Konsequenzen gezogen hast.

Aber mache der Staatsanwaltschaft keinen Vorwurf. Auch wenn die Wortwahl vielleicht nicht gepasst hat. Gerade bei solchen Nachbarschaftsstreitigkeiten schreiten die erst ein, wenn es eskaliert. Da er nun ausgerastet ist, wird das Konsequenzen haben und womöglich kommt dein Fall im Rahmen einer Anklage wegen Sachbeschädigung usw. ebenfalls nochmal zur Ansprache.

Es ist immer schwer für die Staatsanwälte, so etwas einzuschätzen. Von 1000 Streitfällen eskaliert vielleicht einer in der Art, wie du das beschreibst. Deswegen 1000 Strafverfahren öffnen, die am Ende nichts bringen, kann auch bedeuten, dass noch mehr eskaliert. Manchmal läuft es darauf hinaus, dass es so aussieht, als würde erst was passieren, wenns zu spät ist. Lassen wir das mal so stehen.

Zusätzlich hast du die Möglichkeit, dich an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden und mithilfe von diesem eine Unterlassungsklage einzureichen.

Der Polizeikommissar meinte, ich müsste allerdings damit rechnen auf den Zivilklageweg verwiesen zu werden

Und genau das wartest du jetzt ab. Vorab der Hausverwaltung ggf. kurz schreiben, dass die Vorwürfe des "Stromdiebstahls" frei erfunden sind (sofern du einen eigenen Anschluss und Zähler hast).

Du musst keine "Mahnung" schreiben. Entweder, die Staatsanwaltschaft wird tätig oder sie wird es nicht. Wenn nicht, musst du selbst tätig werden.

Im Grunde grenzt das, was er da macht an Stalking (In Juristendeutsch Nachstellung). Allerdings ist Stalking noch (!) kein Delikt, wo die Staatsanwaltschaft zwingend einschreiten muss. Je nach Fall kann sie dich wie gesagt auf den Privatklageweg verweisen.

Informiere dich schon einmal vorab über die Regelungen in deiner Gemeinde oder Stadt über ein sogenanntes "Sühneverfahren". Das ist ein entsprechendes Schiedsverfahren, in dem beispielsweise ein Anwalt o.ä. darauf hinwirkt, dass der Streit zwischen euch beigelegt wird. Sollte diese Streitbeilegung scheitern, ist der Weg frei, dass du ihn per Gericht verklagst für seinen Blödsinn.

Zusätzlich dazu das Gespräch mit der Hausverwaltung suchen. Denn die bzw. der Vermieter müssen 8wie auch immer) dafür sorgen, dass insbesondere die Lärmbelästigung früh morgens oder auch die Drohungen durch einen anderen Hausbewohner abgestellt werden. Wenn nicht, hast du Anspruch auf Mietminderung (ggf. beim Mieterschutzbund fragen, wie viel man da mindern kann). In Extremfällen schon einmal nach einer neuen Wohnung umsehen, denn wer weiß, ob der da jemals auszieht und ob er sich nicht sogar in etwas reinsteigert und man nur noch Ärger hat. Das ist es sicher nicht Wert.

Es ist viel einfacher.

§164StGB
Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen
Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen
Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt,
ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn
herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis
zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in
Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider
besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt,
die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche
Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.


(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird
bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung
oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31
des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist
die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.



§168 StGB
Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder
verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der
öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht
diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch
Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn du ihm also nachweisen kannst, dass seine Behauptungen falsch sind und er sie absichtlich in die Welt setzt (wovon bei der Menge auszugehen ist), dann kannst du ihn einfach anzeigen. Bei Straftaten wird man nicht auf den zivilen Weg verwiesen, das ist bei Klagen auf Unterlassung üblich, was ich nicht machen würde.
Ich würde ihn nicht abmahnen oder Ähnliches, das würde nur zur Eskalation führen. Kümmer dich lieber um eine stichhaltige Beweisführung, so lange er nichts von deinem vorhaben ahnt, sonst wird er noch vorsichtig.

Ich habe ihn angezeigt und auch das Schreiben der Polizei ausgehändigt. Das alles aber nicht da wo ich wohne und das ganze passiert ist, sondern im Wohnort meines Freundes. Bei dem bin ich seitdem das passiert ist überwiegend. Die Anzeige wurde an die zuständige stelle noch am selben Tag (16.03.2017) weitergeleitet, aber seitdem liegt sie da. Die Anzeige ist auch nicht das wahre, ich kann Zeugen nennen, aber der Beamte meinte, der spätere Sachbearbeiter würde mich noch mal kontaktieren und ich sollte die dann nennen. Der hat das ganze auch nicht unter "Verleumdung", sondern unter "Beleidigungsdelikte" abgelegt.

@LadyInGrey

Dann hake da nochmal nach, du wurdest ja nicht beleidigt.

@rztpll

Das geht anscheinend nur, wenn es einen Sachbearbeiter gibt, und den hat meine Anzeige noch nicht.

rztpill hat da völlig Recht, auf die falsche Verdächtigung hinzuweisen. Allerdings ist der Weg zu so etwas nur frei, wenn auch wirklich eine Anzeige einging. Wenn der Kerle da nur so getan hat, als würde er mit der Polizei sprechen, wenn er die Anzeige nie persönlich eingereicht hat, gibt es auch erst mal keine falsche Verdächtigung.

Bei Straftaten wird man nicht auf den zivilen Weg verwiesen

Sicherlich meint der Polizist damit auch den privatklageweg. Und ja, bei den geschilderten Delikten (Beleidigung usw.) ist das durchaus üblich. Die werden selten von Staatsanwälten verfolgt.