Mein Mitbewohner zieht nicht aus

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Wenn der Mietvertrag wegen der Mietschulden durch den Vermieter gekündigt worden ist, bist du verpflichtet, die Wohnung zu räumen. Mehrere Mieter haften für die Rückgabe der Mietsache als Gesamtschuldner gem. § 431 BGB, da die Rückgabeleistung nicht teilbar ist. Jeder Gesamtschuldner ist zur Mitwirkung verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, darf der andere im Wege der Ersatzvornahme vorgehen. Du kannst also sein Zimmer räumen. Du musst seine Sachen allerdings verwahren und kannst sie nicht einfach entsorgen.

LG

C.

Oh, das wäre ja klasse! Ich müsste das Zeug ja sicherlich nicht lebenslang aufbewahren, aber dazu frag ich einen Anwalt. Vielen Dank!

Gehe zum Anwalt...der kann dich besser beraten als wir und wenn es zu einem Verfahren kommt, kriegst du auch dein Geld vielleicht wieder zurück!

Die Räumung muss m.E. der Vermieter veranlassen; er hat die Wohnung vermietet.

Also ich würde bei der ganzen Geschichte wirklich einen Anwalt konsultieren bevor du dich da in rechtliche Grauzonen und Verstöße verläufst. Gerade die Mietfrage und die Räumungsfrage ist doch etwas was ich nur mit anwältlichem Rückenwind durchführen würde. Lasse dich da besser einmal eingehend beraten, sonst kann das noch böse ausgehen!

Da ihr beide Hauptmieter seit, kann nur der Vermieter ihm kündigen. ich geh mal von aus, das ihr getrennt die Miete einzahlt ??

Ja, aber das ist dem Vermieter ja egal. Er kann nut uns beiden kündigen- und das wird er auch. Das ist abgesprochen. Ich habe nur Bedenken, ob mein Mitbewohner auch wirklich auszieht. Dann müsste ich die Räumung auch bezahlen und Entschädigung für fehlende Mieteinnahmen.