Mein Mann hat eine Generalvollmacht in meiner Abwesenheit unterschrieben. Darf dieser Bevollmächtigte auf unser gemeinsames Konto zugreifen?

3 Antworten

Das kommt ja darauf an, um was für eine Art Gemeinschaftskonto es
sich da handelt. Es gibt Und-Konten und Oder-Konten. Beim Und-Konto
müssen alle Kontoinhaber immer gemeinsam handeln. Beim Oder-Konto aber
sind Verfügungen einzeln wirksam. Das gilt auch für die Vergabe von
Vollmachten.

Allerdings kann eine erteilte Vollmacht jederzeit durch den anderen Kontoinhaber widerrufen werden. Es wäre deshalb keine gute Idee, ohne Wissen und Wollen einer Kontomitinhabers Vollmachten zu vergeben.

Bei einer Kontovollmacht müssen beide Kontoinhaber zustimmen (egal ob UND-Konto oder ODER-Konto, da reicht die Zustimmung von einem allein verfügungsberechtigten Kontoinhaber nicht aus.

Da es in diesem Fall aber keine Kontovollmacht sondern eine notorielle Generalvollmacht ist, spielt die Regelung für Kontovollmachten keine Rolle.

@Lukas1643

Der Unterschied ist mit nicht klar: Ob eine Generalvollmacht notariell begalubigt ist oder nicht, ändert doch nichst daran, dass bei einem Gemeinschaftskonto beide Kontoinhaber damt einverstanden sein müssen - da ist ja immerhin de Sinn eines Gemeinschaftskontos, dass nicht einer allein derartige Verfügungen treffen kann.

da keiner hier weiß was in der Generalvollmacht steht ...

ist die Frage ziemlich langweilig

grundsätzlich kann man auf ein gemeinsames Konto zugreifen wenn es so in der Generalvollmacht vereinbart wurde

"ohne etwas zu belegen"

so geht es ja auch nicht !

Eine notariell beglaubigte Vollmacht reicht aus um über das Konto verfügen zu dürfen. Allerdings ist es aus Bankensicht blöd, da sie bei jeder Verfügung vorgelegt werden muss.

Anders wäre es, wenn ihr ein UND-Konto habt, das würde bedeuteten, dass du nur zusammen mit dem anderen Kontoinhaber verfügen kannst. Ist aber untypisch und macht kaum jemand.