Mein Mann hat die Wohnung gekündigt?

8 Antworten

Er darf das - so traurig und gemein das auch ist.

Wende Dich mal ans Jobcenter.

Ohje :(

wenn er den MV unterschrieben hat und du nicht, kann er den natürlich auch kündigen.

Wir sind jetzt getrennt habe aber noch keine Scheidung eingereicht.

die scheidung kannst du auch erst einrechen, wenn das trennungsjahr vorbei ist. während des trennungsjahres ist dein mann dir gegenüber aber unterhaltspflichtig.

...meine Ausbildung abbrechen,weil ich sonst keine Miete zahlen kann

das sollte nicht dein nächster schritt sein, sondern der sofortige gang zum anwalt! die trennung ist ein eigener juristischer status, während dem dir unterhalt vom ehemann zusteht (was nach einer scheidung nicht der fall sein muss). hoffe, dein mann verdient wenigstens soviel, dass außer dem selbstbehalt etwas für dich übrig bleibt, damit du erstmal über die runden kommst. der anwalt rechnet dir das alles aus. er wird dir sicher auch bei anderen schritten rat geben können. viel glück!

Nun er darf natürlich seine Wohnung kündigen.Dabei muss er aber normalerweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten einhalten, also bist du nicht sofort obdachlos. Auf keinen Fall solltest du überstürzt deine Ausbildung abbrechen. Prüfe, ob du Anspruch auf Sozialleistungen, z.B. BAB, Wohngeld, hast. Beantrage einen Wohnberechtigungsschein damit du auch eine Sozialwohnung mieten kannst. 

Geh zum Sozialamt und frag nach. Wenn du kein Geld hast.... es gibt kostenlose rechtsbeihilfe, müsste das Sozialamt dir sagen können!

Mietvertrag hat er unterschrieben.

Nur er? Du nicht?

Ja. Hab aber so etwas ähnliches wie Untermietvertrag. Drinnen steht,dass ich kostenfrei bei ihm wohnen darf. Ist unterschrieben aber eben kein Vertrag

@nevertiti

Zumindest bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hat er kein Recht dich aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen. Zu wann hat er denn gekündigt?

Ich finde es schon seltsam, dass eine Ehemann seine Ehefrau lediglich "kostenfrei bei sich wohnen lässt". Das hat mit Mietrecht nichts zu tun, ist eine interne Absprache. Hier geht es um Familienrecht. Du solltest bei Arbeitslosigkeit (hoffentlich beim AA bzw, JC dich gemeldet) die dir zustehende Beratungsbeihilfe (max. 10EUR) und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Du brauchst dringend einen Anwalt der dich unterstützt.