Mein Kind ( 13 Jahre alt) lebt seit 4 Jahren im Kinderheim und hat dort nun ein Auto zerkratzt. Nun soll ich 2 TsEuro zahlen, da ich ja das Sorgenrecht habe. ?

5 Antworten

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Das würde ich auf keinen Fall tun:

erstens: ist das nicht während deiner Aufsichtspflicht geschehen, sondern als das Kind im Heim war,

zweitens: ist das Kind noch nicht voll strafmündig und kann auch nicht dafür belangt werden,

drittens: sicherlich hat das Kinderheim eine Haftpflichtversicherung, wo solche Schäden abgedeckt werden,

viertens: vielleicht hast du eine Haftpflichtversicherung, das Kind ist dann mitversichert, und kannst den Fall über sie laufen lassen,

fünftens: du bist auf jeden Fall nicht für dein Kind verantwortlich und musst den Schaden auf keinen Fall bezahlen. "Eltern haften für ihre Kinder", so heißt es oft an Baustellen, etc., das greift in keinem Falle, dieser Spruch ist irreführend.

Wir hatten im Kindergarten auch mal so einen ähnlichen Fall. Ein Kind hat einen Stein über die Hecke geworfen und eine Haustüre getroffen, meine liebe Kollegin hat es nicht mitbekommen, weil sie auf andere Kinder geachtet hat. Es ging hin und her, vom Träger über die Eltern, der Nachbar wollte einen Schadensausgleich, es stellte sich die Frage der Aufsichtspflicht, die wurde aber nicht verletzt, schließlich zahlte der Träger. Aber auf keinen Fall die Eltern!!!

Danke für den Stern.

Du hast vermutlich nicht das volle Sorgerecht wenn das Kind im Heim lebt. Inwiefern das Heim seine Aufsichtspflicht verletzt hat, müsste auch erst geklärt werden. Ab zum Anwalt. 

Musst du aber nicht, Du magst zwar das Sorgerecht haben,vermutlich nur eingeschränkt, sonst würde dein Kind kaum im Heim leben. Wie auch immer das geht mich nichts an.

Die Aufsichtspflicht, und darum geht es hier, liegt aber bei den Erziehern im Heim. Deswegen sind, wenn überhaupt, die verantwortlich.

Hallo,
Sorgerecht ist nicht Aufsichtspflicht.

Mit 13 dürfte die Verletzung der Aufsichtspflicht in solch einem Fall auch nicht mehr greifen, so dass das Kind für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
Sicherlich ist es nicht strafmündig, aber zivilrechtlich kann es für den Schaden belangt werden.

Du bist nicht dafür verantwortlich und musst dementsprechend auch nicht bezahlen.

Verlangt der Eigentümer vom Kraftfahrzeug 200 €?
Sicher dass die Person der Eigentümer ist?

Für 200 € können niemals Kratzer entfernt werden, das wäre deutlich teurer.

da steht 2000

sollte eigentlich 2000 Euro heissen.

autsch ich bin blind. euch kann man nicht haftbar machen. dafür ist euer Kind verantwortlich. Dies hört sich nach Vorsatz an, so dass eine Haftpflichtversicherung auch nicht zahlen würde. Der Halter kann eine gerichtliche Zwangsvollstreckung gegen das Kind erwirken und hat einen Titel von 30 Jahren.

... wer sagt das? Binde einfach ein Deine private Haftpflichtvers. und ich fürchte, das Kind wird später den Schaden alleine abstottern müssen, so war es jedenfalls bei meinem Bruder.