Mein Hund hat Nachbarin gebissen.

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Wenn, dann kann er nur deinen Eltern weggenommen werden. Es kommt darauf an, was dabei herauskommt. Bei uns in der Gegend hat letztlich ein Hund einen jungen Mann angefallen und ihm ins Gesicht gebissen. Der Hund wurde eingeschläfert! Und alles nur, weil der arme Kerl von seinen Besitzern nicht richtig erzogen war. Vielleicht ist da der Punkt wo deine Eltern und du ansetzen können. Besucht eine Hundeschule und lernt, wie man einen Hund erzieht, sonst wird er eine tickende Zeitbombe bleiben. Ich wünsche der Dame gute Besserung.

naja...will nur sagen--im normalfall enzündet sich jeder hundebiss der unter die haut geht--wegen des speichels der hunde ( genauso bei katzen).....normalerweise wirklich sofort mauli kaufen und nicht mehr ohne mit hund gehen ( hund soll den oben haben) dannn .---beisst kein hund ""unabsichtlich""....erziehung--hundeschule. mit etwas pech bekommt ihr nen wesenstest--geldstrafe--maulkorb-leinen pflicht.und wieso geht ein kind mit nem hund gassi der nicht gehorcht??.... du schreibst ja selber unten das welpenschule nix genüzt hat (( eh klar--da muss man zu hause weiter arbeiten mit dem hund...... )) und da ihr keine versicherung habt --wird es bei einer anzeige richtig teuer...... die anzeige macht dann übriegens der behandelten arzt und net die frau. in dem mom. wo sie zum arzt muss--läuft die anzeige. tja--so kanns laufen ohne erziehung und versicherung.

Nein, nimmt Dir keiner weg,aber aufpassen muß man schon.Deine Eltern könnten zur Kasse gebeten werden.Warte es ab.

...wegnehmen oder einschläfern ist nur der Weisheit letzter Schluß. Die Frage ist ja auch, wie es überhaupt zu dem Biß gekommen ist. Ging die Aktion alleine von dem Hund aus, dann wird das Ordnungsamt sicherlich einen Wesenstest anordnen und aus dessen Ergebnis ergibt sich alles Weitere. Höchstwahrscheinlich wird der Besuch einer Hundeschule angeordnet und danach ein weiterer Wesenstest duchgeführt. Wird der bestanden, ist alles wieder gut. Soweit die ordnungsrechtliche Seite.

In § 833 BGB ist die Haftung des Tierhalters geregelt. Dort heißt es sinngemäß, daß man als Halter eines Haustieres, das nicht zum Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt dient, für alle Schäden aufkommen muß, die das Tier anrichtet, ob man nun etwas dafür kann oder nicht (sog. verschuldensunabhängige Haftung). Mit 13 ist man nach § 828 BGB selbst voll verantwortlich (deliktsfähig) für die Schäden, die man (oder sein Hund) anrichtet und nicht die Eltern. Sollte die gebissene Person also aus der Verletzung einen finanziellen Schaden erleiden, so muß dieser ersetzt werden. Auch ein kleines Schmerzensgeld kann durchaus fällig werden...

"meine nachbarin (cirka 60 jahre alt) wurde heute von meinem hund unabsichtlich gebissen."

Das wurde sie nicht. Der Hund hat die Nachbarin absichtlich gebissen. Hunde beißen nie "aus Versehen". Als Hundehalterin solltest Du das wissen.

Du musst Deinen Hund anständig erziehen bzw. Deine Eltern müssen das tun. Du bist das beste Beispiel dafür, warum Hunde nicht in die Hände und in die Verantwortung von Kindern gehören, sondern von Erwachsenen gehalten und erzogen werden müssen. Und Ihr seid auch ein Paradebeispiel dafür, dass die Halter dieser kleinen Trethupen oft erzieherisch nicht konsequent durchgreifen, weil sie denken, dass man Hunde, die klein sind, nicht anständig erziehen muss. Das ist aber eine falsche Annahme. Meldet Euch in einer guten Hundeschule an, ehe der Hund weitere Leute beißt.

na ja , sie ist mir wohl zu nahe gekommen daher hat meine hündin sie wohl gebissen

@rikasus34

Ein starkes Stück das jetzt auf die Geschädigte abwälzen zu wollen! Nichts anderes als mangelnde Erziehung des Hundes ist dafür verantwortlich. Das Opfer sicher am wenigsten!

@rikasus34

Dass Du jetzt noch versuchst, der Nachbarin die Schuld zu geben, weil Dein Hund aggressiv ist und beißt, ist wirklich der Gipfel. Erzieh die Töle anständig.

@Urbanessa

äähm hunde beißen nur wenn sie sich bedroht füh