Mein Handy ist auf den Boden gefallen und jetzt ist der Bildschirm kaputt. Frage zu Versicherung...

10 Antworten

.... Haftpflicht deckt dich gegenüber schadenersatzansprüchen von 3ten (Sach personen un vermögensschäden) liegt in deinem Fall nicht vir! Hausrat: Les bitte die Bedinungen (nach VVG is der vermittler ja verpflichtet es dem kunden vor verkauf der versicherung einsehen zu lassen bzw dem kunden genug zeit zu geben es zu lesen, macht aber trotzdem keiner...) Da steht groß "VERSICHERTE GEFAHREN" (also Brand,Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschaden etc) wenn dein Handy aus deiner Hand fällt is das keine Versicherte gefahr un der HR versicherer wird dafür auch nicht leisten!

auf den kosten bleibst du also selber sitzen

(die bedingunen lesen dauert mitlerweile nemmer so viel zeit...mach es!)

Wenn dein Handy bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen wird, oder es brennt oder ein Leitungswasserschaden entsteht, dann ist es in der Hausrat mit versichert. Gegen Runterfallen kann man es nur mit einer Elektronik pauschal Versicherung absichern.

Ich denke ja. Mitversichert. Falls nicht, bitte darum, dass die es auf Kulanzbasis ersetzen. Oder googele mit den Stichwörtern "Hausrat" "Handy" und dein "Versicherungsname", um herauszubekommen, ob Handyverlust/-zerströrung mitversichert ist oder nicht.

Oder anfangen zu lesen, was man unterschreibt.

Keine Versicherung der Welt versichert eigene Gegenstände gegen fallenlassen.

@Welfensammler

Glasversicherung wohl doch, oder?

Dafür kann weder die Hausrat- noch die Haftpflichtversicherung aufkommen. Es gibt gewisse Risiken, gegen die man sich nicht versichern kann.

Haftpflicht kannste vergessen...Ähnlich wie bei der Auto-Haftpflicht geht es nicht um eigene Schäden, sondern um Schäden an fremdem Eigentum.