Mein Freund geht Arbeiten und ich bin Hartz 4 Empfängerin. Bekomme ich noch Hartz 4?

4 Antworten

Das kommt auf die Höhe des Gehalts deines Freundes an. Lass es dir einfach mal ausrechnen. Wenn du nicht beim Amt nachfragen willst, wende dich an eine Hatrtz-IV-Beratung. Die kennen sich auch aus und können dir sicher noch nützliche Tipps geben.

Danke wenigstens eine hilfreiche Antwort.

Im ersten Jahr des zusammen Lebens darf das Jobcenter sein Einkommen nicht auf den Bedarf anrechnen,wenn ihr getrennt wirtschaftet und jeder sein eigenes Konto hat !!! Nur wenn er ausdrücklich und freiwillig, mit seinem Einkommen deinen Unterhaltsbedarf abdecken möchte,ist dieser auf deinen Bedarf anrechenbar.Nach diesem Jahr,kann das Einkommen nach dem Abzug von Freibeträgen,die er auf sein Bruttoeinkommen hat und diese dann von seinem Nettoeinkommen abgezogen werden,auf den Bedarf angerechnet werden.Du bekommst also auf jeden Fall erst einmal deinen vollen Regelsatz von 382 € im ersten Jahr,danach eventuell nur noch 345 €,wenn du sonst nichts weiter an Unterkunftskosten zahlen musst.

Zieh zu deinem Freund und behalte deine Wohnung alibimäßig. Selbstverständlich benötigst du dann jemanden, der regelmäßig nach der Post sieht.

Das ist betrug, wenn das raus kommt, muß sie jede Menge Geld zurückzahlen.

@apfelkiste

Betrug würde ich nicht sagen, denn wenn ich fürs Amt erreichbar bin (telefonisch / postalisch) kann mir an sich niemand vorschreiben,wo ich mich aufzuhalten habe.

Muss mein Freund wirklich für mich aufkommen

Sobald ihr zusammen zieht, habt ihr eine Lebensgemeinsschaft und die tragen alles gemeinsam.