Mein Exfreund hat mich wegen Stalking angezeigt

6 Antworten

Bei mir wegen 2x versuchter nötogung bzw nötogung wurde nix eingetragen und ich musste nur einenen Entschuldigungs Brief schreiben und eine Stunde bei der Jugendhilfe. War aber noch im Jugendgesetz, war da noch nicht Volljährig bzw bei der 2ten als ich 18 war wurde es noch als Jugendlich gezählt.

Wird sowieso eingestellt wegen Nichtigkeit - mach dir keine Sorgen.

Erst mal ein paar grundsätzliche Dinge:

Stalking ist geregelt in § 238 StGB. Erforderlich ist insoweit, dass der Gestalkte dadurch in seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird. Gerichte nehmen das an, wenn er Umziehen muss, den Arbeitsplatz wechseln muss und dergleichen. Das ist laut deiner Schilderung aber sicher nicht der Fall. Eine Strafbarkeit wegen Nachstellung kann man anhand deiner Darstellung ausschließen.

Anders sieht es es, du hast es richtig bemerkt, mit den Kritzeleien an der Wand aus. Die erfüllen den Tatbestand der üblen Nachrede, § 186 StGB. Jetzt ist es in Deutschland so, dass man sich zwar strafbar verhalten hat, im Ergebnis aber nicht schuldhaft gehandelt hat. Das führt dazu, dass man in einem Gerichtsverfahren mangels Schuldfähigkeit freigesprochen wird. § 20 StGB ist die einschlägige Norm. Da steht zwar vor allem etwas von seelischen Störungen, allerdings fallen unter diese Norm auch Dinge wie Vollrausch oder medikamentenbedingtes Verhalten.

Soweit ich das hier erkennen kann, hast du gute Karten, für die üble Nachrede nicht belangt zu werden, rate dir im Falle eines Gerichtsverfahrens eindrücklich dazu, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

In deinem Fall wird man darüber hinaus wohl sagen können, dass du eine sehr gute Sozialprognose hast (Therapie, eigenständige Einstellung des strafbaren Verhaltens, Absetzen von Medikamenten, du erkennst dich selbst nicht wieder). Gerichte mögen das und das wird sich auch im Falle einer Verurteilung sehr positiv für dich auswirken.

Zu deinen Fragen im einzelnen:

1. In polizeiliche Führungszeugnis kommen nur Straftaten mit einer Höhe von mindestens 90 Tagessätzen. Natürlich kommt bei einem Freispruch nichts rein. Ich bin freilich kein Richter, nehme aber an, dass diese Höhe bei dir nicht erreicht wird. Für Jugendliche gelten übrigens weitere Sonderregeln.

2. Ich denke, dass es eher nicht fallengelassen wird. Fallen gelassen werden in der Regel nur Straftaten die als gering anzusehen ist (Kaugummi im Supermarkt klauen, den Fußball aus Nachbars Garten holen etc.). Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass es im Falle eines Verfahrens allerdings glimpflich für dich ausgeht.

3. Deine Therapeutin hat recht. Der § 238 StGB ist der Paragraph mit der höchsten Differenz zwischen Anzeigen und und Verurteilungen. Das liegt an der Anforderung der "schwerwiegend beeinträchtigten Lebensgestaltung". Was anderes gilt natürlich für die üble Nachrede.

Alles gute.

Sehr gute Antwort!

Wie wahrscheinlich ist es, dass dies in meinem polizeilichen Führungszeugniss stehen wird

Kommt auf die Verurteilung an.

Denkt ihr, dass es vielleicht fallen gelassen wird

Möglich. 

Dringend Anwalt hinzuziehen!

Ich denke du solltest dir einen Anwalt suchen der wird bestimmt etwas Raus holen können