Mein Ex arbeitet viel schwarz...nur damit er keinen unterhalt zahlen muß.

12 Antworten

Hallo,

schalte einen Anwalt ein, besorge dir einen Titel wegen Unterhaltsgeld, der Gerichtsvollzieher kann auch seine Taschen pfänden !...

Vielleicht wäre es von Nutzen, wenn ein seriöser Detektiv eingeschaltet werden könnte. Dann muß er die Kosten hierfur dir erstatten.

Emmy

Nein, die Kosten muss er nicht erstatten. Weshalb?

@Coboldt

Doch ! Der Anwalt kann das durchaus durchsetzen !!!

Emmy

Lieben Dank. Hab auch von einer Bekannten gehört, das ein Detektiv sinnvoll wäre.

@CM1971

Den Detektiv kannst du dir sparen. DAS macht das Amt für dich. Die sind sehr scharf hinter Steuerhinterzieher her. Behalte lieber dein Geld für deine Kids zusammen.

@tommy59

richtig Tommy, DH

@tommy59

Wem nützt es im Endeffekt ?

Das FA wird sich zuerst "bedienen"...

@emily2001

und was bekommt sie jetzt??? Und ein schönes Leben macht er sich auch noch, das hätte er dann nicht mehr.

LG Sophia

Einfach mal dem zuständigen Finanzamt einen Tipp geben, dass da vielleicht mal eine schärfere Finanzprüfung von Nöten wäre. Dann kommt raus, was er wirklich verdient und dann gibts richtig Ärger und du hast eine Grundlage, worauf sich Unterhalt berechnen lässt

finanzamt.

buchprüfung.

dürfen übrigens nicht sagen, wer bescheid gesagt hat.

wenn er für DICH nicht zahlen will - okay...

aber für die kids sollte schon was springen...

Danke. Geht mir auch nur um meine Kinder. Weil er sich trotz alle dem ein super Leben macht und ich hör nur, wo er wieder mal war.

@CM1971

Schreibe dir ALLES auf, was er dir erzählt. Wenn er privat arbeitet, kann das Amt nachträglich seine Auftraggeber kontrollieren, ob die z.B. eine offizielle Rechnung für seine Arbeit haben.

@tommy59

Danke für den Rat. Hab ja 11 Jahre zusammengelebt mit ihm und weiß, das er das so macht. Den offiziellen Teil auf Rechnung und den Rest gibts bar auf die Hand.

Wenn die Kinder über 3 Jahre sind, muss er für Sie sowieso nicht zahlen...

@Coboldt

Natürlich muss er für sein Kinder Unterhalt zahlen, wenn sein Einkommen das zuläßt!!!

@Coboldt

Sind sie auch schon. Nur die sind enttäuscht,wenn sie hören,er war mit den Kids der Freundin zum Formel1 Rennen und im Urlaub. Und die bekommen nicht mal was zum Geburtstag. Das macht mich sowas von traurig.

@Coboldt

Barunterhalt muss an denjenigen gezahlt werden, bei dem die Kinder wohnen. Wenn die Kids also bei der Mutter sind, zahlt er den Unterhalt. Die Mutter leistet Unterhalt durch die Versorgung der Kinder durch Verpflegung und Unterkunft.

Zahlen muss er bis die Kinder sich selber versorgen können. D.h. mindestens eine Ausbildung lang UND falls das Kind ein berufsbezogenes Studium NACH der Ausbildung anfängt. Heisst, unter Umständen wird Unterhalt gezahlt, bis das Kind das Studium abgeschlossen hat. Und das kann weit über 20 sein.

Die drei Jahre die du ansprachst wird als Unterhalt für die Frau gezahlt, bis das Kind drei Jahre alt ist.

Nicht umsonst sagt der Volksmund: "5 Minuten Rittmeister, 20 Jahre Zahlmeister"

@Coboldt

@ Coboldt

Hä??? Hinter welchem Ofen haben´se Dich denn mit´m Brotkrümmel hervorgelockt? :-))

Selbstverständlich ist er seinen Kindern gegenüber UNTERHALTSPFLICHTIG,ob das sein Einkommen zulässt, oder nicht! Wenn er nicht blecht, gibt´s gesiebte Luft hinter "schwedischen Gardinen". So sieht´s aus!

Das wäre ja ein Freif*ck Schein für alle Kasanovas, die dann den Abflug machen, sobald die Kinder 3 Jahre alt sind!!!!

Sorry, aber von so wat krichich Oochenkrebs!!!!

Hi,

sowas gehört angezeigt, der ist ja wohl komplett durchgeknallt, Kinder in die Welt setzen und dann nicht dafür gerade stehen, ist unterste Schublade.

hier einen Link für Dich, gilt aber nur für Niedersachsen.

http://www.schwarzarbeit-hinterlaesst-spuren.de/front_content.php?idcat=201>

Nachtrag

Zuständige Stellen für die Meldung über Schwarzarbeit gibt es viele Schwarzarbeit erfüllt die Voraussetzungen von vielen Straftatbeständen wie zum Beispiel Steuerhinterziehung, Betrug oder Erschleichen von Sozialleistungen. Auch als Ordnungswidrigkeit werden einzeln aufgezählte Handlungen mit Geldbuße nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bestraft. Da es sich um den Gesamtstaat, also uns alle, schädigende Wirtschaftskriminalität handelt, ist für Schwarzarbeit melden jede Polizeidienststelle, die Staatsanwaltschaft, die Agentur für Arbeit und insbesondere auch der Zoll zuständig. Ebenso kann Schwarzarbeit melden bei den Krankenkassen, den Finanzämter oder den Rentenversicherungsträgern eine Ermittlung in Gang bringen. Hat derjenige, der Schwarzarbeit melden will, den Wunsch anonym zu bleiben, wird ihm dieser in aller Regel erfüllt werden.

wenn Du mehr wissen willst, siehe Link

http://www.hilfreich.de/schwarzarbeit-melden-%E2%80%93-wo-und-warum_8184>

Es kommt darauf an, um welchen Unterhalt es geht.

Beim Mindesunterhalt gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Erwerbsobligeneheit. D.h. es kommt nicht nur darauf an, was er auf dem "Papier" oder real verdient, sondern es wird auch das berücksichtig, was er bei guten Willen verdienen könnte. Das heißt beim Mindestunterhalt ist davon auszugehen, was er bei einer 48h Woche verdienen kann.

Bei Selbstständigen schauen die Richter in der Regel recht genau hin, wenn ein Mangelfall vorliegt. Hier muß der Selbstständige sehr genau darlegen, warum er den Mindestunterhalt nicht leisten kann. Insbesondere muß die abgerechnete Stundenzahle zu einer Vollzeitarbeit passen.

Die Argumentation ist dabei nicht mal, das er schwarz arbeitet, sondern das er schlicht zu wenig arbeitet. Dann wird der Verdienst einfach fiktiv auf eine Vollzeitarbeit hochgerechnet. Oder es wird der Verdientst eines angestellten Fließenlegers gleicher Qualifikation zu Grunde gelegt.

Ich bin echt ratlos und weiß nicht was ich machen kann.

Zunächstmal sollen sie eine Beistandsschaft beim Jugendamt beantragen. Bei Kindern unter 12 wäre auch noch Unterhaltsvorschuss möglich.

Der Unterhaltspflichte wäre zur Auskunft über sein Einkommen aufzufordern, dabei sollte eine genau Aufstellung insbeosndere der Steuerbescheid und die Stundenabrechnung gefordert werden.

Sehr hilfreich ist es, offene Stellen von Fließenlegern zu suchen und ihn aufzufordern, das er sich dort bewerben soll. Tut er das nicht, kann man zumindest den möglichen Verdienst bei dieser Stelle zur Unterhaltsberechnung ansetzen.

Wenn er sich schlicht weigert überhaupt Unterhalt zu zahlen, dann empflielt sich der Gang vors Gericht. Dort stehen die Chanchen recht gut. Das was der Ex-Partner auf den "Papier" verschwienden läßt, erfindet der Richter als fiktives Einkommen neu. Da müßten Sie schon extrem Pech mit den Richter haben, das der Ex gar keinen Unterhalt zahlen muß.

Hat auch eine sogenannte Mietwohnung,aber im Haus der Elter (1Zimmer), wofür er angeblich 600 euro zahlt....was aber nicht stimmt

Das ist komplett egal, da im Selbstbehalt von 1000€ bzw. 900€ wenn die Haushaltsersparnis abgezogen wird, die Miete enthalten ist. Bei einer höheren Miete wäre die zwingende Notwendigkeit nachzuweisen. Beim Haus der Eltern ist das kaum möglich.