Mein Essen wurde manipuliert mit scharfem Chilipulver - Anzeige?

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Du kannst eine Strafanzeige wegen (gefährlicher) Körperverletzung (§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB) stellen.

Meiner Meinung nach liegt eine vorsätzliche Körperverletzung vor, die auch nicht an der Erheblichkeitsschwelle scheitert. Dazu siehe unten mein Kommentar unter einer anderen Antwort zu deiner Frage.

Die Frage ist eben nur, wie viel eine solche Anzeige bringen wird. Ich tippe mal darauf, dass die Staatsanwaltschaft das ganze einstellen wird. Vielleicht wird dem Schüler aber schon der Brief von der Polizei, die ihn dann vielleicht vorladen wird, eine Lehre und Abschreckung sein.

Eine Körperverletzung muss keine Schäden hinterlassen.


Nach § 223 StGB gibt es zwei Varianten: körperliche Misshandlung und Gesundheitsschädigung.


Eine Gesundheitsschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines
von der Normalfunktion der körperlichen Funktionen nachteilig abweichenden Zustands. Wenn jemand seine Zunge nicht mehr spürt, kann er nicht mehr schmecken. Zusätzlich tränten die Augen. Beides ist ein nachteiliges Abweichen von der Normalfunktion. Eine Gesundheitsschädigung liegt also vor. Wie lange sie anhält, ist unerheblich, solange sie die Erheblichkeitsschwelle überschreitet - und das ist hier der Fall.


Auch eine körperliche Misshandlung liegt vor: Sie wird definiert als eine üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Das ist hier der Fall - das körperliche Wohlbefinden desOpfers ist in einem Maß durch das scharfe Essen beeinträchtigt worden, das mehr als unerheblich ist.


Ein entsprechender Vorsatz dürfte bei dem Täter auch gegeben sein.


Einziges Problem wird wohl die Beweisbarkeit sein. Ob die Aussage des Opfers und eines Zeugen dem Gericht (oder vorher schon der Staatsanwaltschaft) genügen würden, ist unsicher. Eine Probe vom Essen wird es wohl nicht mehr geben.

Hallo gibt es bei euch kein Vertrauenslehrer oder Schulsprecher .Wüwrde aber mit dem Zeugen und das andere Mädchen trotzdem zum Rektor gehen wenn er nichts unternimmt spreche mit deinen Eltern darüber und rufe das Schulamt dann ab .und reiche eine Beschwerde ein.

Eigentlich schon weil es dir das Gefühl des Unwohlseins beschert hat daher kannst du das eigentlich machen am besten wäre es aber einfach zur Schulleitung zu gehen mit der Person die es Beobachtet hat dann wird der Typ sich das nochmal überlegen wem er Streiche spielt.

Am besten sagst du es den anderen köchen, nimm dazu nen zeugen mit. es wird viel unangenehmer für diesen dummkopf, wenn er raus geworfen wird, es jeder mitkriegt und der rektor ihn zusammensche....t

davon sollte der schulleiter unbedingt etwas wissen!