Mein Enkel bekommt Hartz4, er will bei mir einziehen.Muss ich mich dann um meine Rente fürchten?

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Angehörige der Bedarfsgemeinschaft [Bearbeiten]

Eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II besteht aus einer (trotz des Wortbestandteils -gemeinschaft) oder mehreren Personen. Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören nach § 7 Absatz 3 SGB II

  1. erwerbsfähige Leistungsberechtigte
  2. die im Haushalt lebenden Eltern oder ein im Haushalt lebender Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (= U25) und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils
  3. als Partner der hilfebedürftigen Person
    1. der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte,
    2. der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner
    3. eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft),
  4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder von den in den Nummern 1. bis 3. genannten Personen, wenn die Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichern können.

Jede nach dem SGB II unterstützte „Bedarfseinheit“ erhält eine Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) zugewiesen, auch wenn es sich um eine Einzelperson handelt.

Also mein Enkel ist schon 30 Jahre alt, hat studiert aber nie zu Ende! Auch keine Ausbildung gemacht. Wie sieht es dann aus ?

@isa1973

Großeltern und Enkel bilden niemals eine BG, vollkommen egal, wie alt die Enkel sind. Deshalb z.B. erhalten Enkel unter 15, die bei ihren erwerbsfähigen Großeltern in einem Haushalt leben auch keine Leistungen nach SGB II (Hatrz IV), sondern nach SGB XII.

 

Nein.

Es besteht keine Unterhaltspflicht deinerseits und ihr bildet auch unter keinen Umständen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. (Eine 3-Generation-BG existiert im SGB II-Recht nicht).

Das Amt könnte lediglich eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anstellen (einfach mal googeln). Um diese abzubügeln, reicht eine einfache Erklärung seinerseits, dass du keinen Unterhalt leistest. Du musst auch an Einkommen und Vermögen nichts - rein gar nichts - offenlegen.

Sein Regelsatz bleibt der gleiche; seine Kosten der Unterkunft ändern sich in dem Maße, in dem sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern, also in der Regel gemäß eurer Absprache, wobei Untermietvertag am Sinnvollsten ist.

Ihr seit Dann eine Bedarfsgemeinschaft,das Heiß Eier Gemeinsamer Bedarf Wird ausgerechnet,Der Wird Deiner Rente gegengerechnet,und Was noch fehlt,wird Als Harz4 ausbezahlt.Hast Du eine Gute Rente ,dann schlepst Du deinen Enkel mit Durch.Hast Du noch Ersparnisse.müssen die Erst aufgebraucht werden Ehe vom Staat geld kommt.Und Du mußst damit rechnen das Dein gemütliches leben vorbei ist,Dann kommt leben in die Bude .Laute Musik,und Auch mal Partys werden dein beschaliches Leben aufmischen.Alles Klar

Ihr seit Dann eine Bedarfsgemeinschaft,das Heiß Eier Gemeinsamer Bedarf Wird ausgerechnet.

Das ist falsch!!!!! (siehe obige Posts)

nein, deine rente wird man nicht kürzen...

aber dein enkel muss all deine einkünfte angeben und entsprechend wird er weniger hartz IV beziehen:

es fängt damit an, dass ihr dann eine wohn- bzw. bedarfsgemeinschaft habt und er wird anteilig mietzuzahlung bekommen - das gleiche bei den heizkosten.

deine rente wird sich mit sicherheit so reduzieren, dass du deinem enkel immer wieder mal etwas zustecken wirst, damit er "es" leichter hat - was er natürlich nicht angeben sollte, weil das dann als "einkommen" gilt und von seinem hartz IV abgezogen wird...

auf jeden fall solltest du gut drüber nachdenken, ob du diese WG überhaupt eingehen willst, denn - so böse sich das anhört - du hast dein lebenlang für andere (kinder, ehemann) eingestanden, dich nach anderen orientiert - willst du deine jetzige freiheit wirklich aufgeben...

ich bin mit sicherheit auch eine gutmütige mama - aber ich würde meinen status als alleinlebende nicht mehr so einfach aufgeben.

es mag sich ja jetzt für dich ganz positiv anhören, dass du ddann deinen enkel als unterstützung in deiner nähe hast, doch er ist jung und lebt / denkt anders als du - hat sein eigenes freiheitsbedürfniss.... also wirst du dich auf dauer nicht so sehr auf ihn verlassen können...und da will ich ihm noch nicht al etwas böses unterstellen - es ist halt so...

ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiterhelfen, lg

Viel Unsinn.

Der Enkel darf und muss die Einkünfte der Großmutter nicht angeben und natürlich bilden die beiden niemals eine BG (das lässt sich anhand § 7 SGB II schlichtweg nicht konstruieren).

Sie bilden lediglich eine Haushaltsgemeinschaft ohne jede Verpflichtung für die Großmutter.

Mit der Oma zusammen ne Bedarfsgemeinschaft? Glaub ich aber eher nicht!

@Det1965

Ist aber so.

@Dackelmann888

ich lasse mich gerne für "meine zukunft" belehren...lg

@Dackelmann888

Man, man, man .....

Das ist ganz sicher nicht so. Aus der FA der ARGE zu § 7 SGB II

Bzgl. Abs 3 Nr. c, der einzige Textabschnitt, der rein theoretisch die Konstruktion einer BG erlaubte:

Nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift müssen die Gemeinschaften nach verständiger Würdigung weiterhin einer Ehe oder einer Lebenspartnerschaft ähnlich sein. Leben Geschwister oder andere Verwandte zusammen, ist daher nicht von einer Einstehensgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 Buchstabe c auszugehen.

Und weiter unten explizit:

(2) Zu einer Haushaltsgemeinschaft, nicht aber zu einer Bedarfs-gemeinschaft, gehören:


• Großeltern und Enkelkinder, (...)

PENG! AUS!

@VirtualSelf

danke - habe was dazugelernt, ;-) lg

@marlylie

Das "man, man, ma" bezieht sich übrigens auf Dackelmann ... weil mir rechthaberische Nullchecker auf die Testikel gehen ..... nur der Vollständigkeit halber ...

Im Gegenteil! Macht einen offiziellen Untermietvertrag (gibt es im Schreibwarenhandel zu kaufen, ca. € 1,50). Hab ich damals mit meinem Lebensgefährten auch gemacht. Offiziell waren wir halt nur "Kumpels". Dann kriegst Du noch die halbe Miete (max. € 345) dazu!

Viel Erfolg!