Mein Chef droht mir mit Abmahnung?

7 Antworten

Ja, dass kann er so sagen und machem (hat er ja offensichtlich getan, denn andernfalls würdest du nicht fragen)

Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt bescheinigen lässt und diese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung deinem Arbeitgeber vorlegst, hat dein Arbeitgeber aber keinen Grund, mit dem er eine Abmahnung rechtfertigen könnte. Du brauchst also vor dieser angedrohten Abmahnung keine Angst haben.

Sollte dein Arbeitgeber aber tatsächlich so verwegen sein, und dich ohne tatsächlichen Grund abmahnen, solltest du dieser Abmahnung trotzdem widersprechen und dir beim Widerspruch vom Betriebsrat oder von deiner Gewerkschaft dabei helfen lassen.

Kann er das einfach so sagen und machen?

"Können" und "machen" darf ein Arbeitgeber (wie jeder Mensch) viel, ob er aber auch alles "darf" (oder "wirksam" machen kann), ist eine andere Frage.

ich solle aber spätestens morgen oder übermorgen wieder da sein [...] ansonsten könnte ich im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechen

Das ist schlicht und einfach Unsinn!

Alleine wegen der Tatsache einer Erkrankung kann kein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wirksam abmahnen: eine solche Abmahnung wäre das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stünde. Der Arbeitgeber könnte ja nicht einmal einen berechtigten Abmahnungsgrund formulieren.

Ob Du dann, wenn Du auch morgen oder übermorgen noch krank bist, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes brauchst (für heute brauchst Du jedenfalls keine), hängt davon ab, ob die gesetzliche Regelung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG gilt (dann brauchst Du eine Bescheinigung erst dann, wenn die Erkrankung länger als 3 Tage dauert - ohne den heutigen Tag), oder ob der Arbitgeber schon für den ersten Tag einer Erkrankung eine Bescheinigung verlangt.

In Deinem Fall solltest Du (unabhängig davon, welche Regelung für die Vorlage einer Bescheinhigung besteht) aber auf jeden Fall schon den ersten Erkrankungstag bescheinigen lassen, um in Anbetracht der Aussage Deines Arbeitgebers Stress zu vermeiden - also, wenn Du morgen auch noch krank bist, den Arbeitgeber sofort informieren (spätestens zum Arbeitsbeginn) und auch gleich einen Arzt aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Du musst halt deinen Krankenschein vorlegen wenn es länger dauert. Bleibst du ohne Schein einfach länger weg, dann gibt´s schon mal berechtigen Ärger.

Nicht, wenn du ihm eine Krankschreibung vorlegst..........natürlich nicht nur für heute, sondern für den Rest der Woche. Manche Chefs verstehens einfach nicht anders.

Nicht, wenn du ihm eine Krankschreibung vorlegst

Auch ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann der Arbeitgeber alleine wegen der Erkrankung selbst nicht wirksam abmahnen.

natürlich nicht nur für heute

Für heute muss der Fragesteller keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen!

Ob er das für die nächsten drei Tage muss, hängt davon ab, ob die gesetzliche Regelung gilt (dann nicht) oder eine davon abweichende strengere vertragliche.

Ergänzung:

Im konkreten Fall sollte der Fragesteller aber (unabhängig davon, welche Regelung für die Vorlage einer Bescheinigung besteht) auf jeden Fall schon den ersten Erkrankungstag bescheinigen lassen, um in Anbetracht der Aussage seines Arbeitgebers Stress zu vermeiden - wenn er also morgen auch noch krank ist, den Arbeitgeber sofort informieren (spätestens zum Arbeitsbeginn) und auch gleich einen Arzt aufsuchen, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Ein Abmahnung wegen Krankheit gibts nicht.

Den Nachweis muss man durchaus erbringen.

@Ifm001

Das ändert aber nichts daran, dass wegen der Erkrankubng selbst nicht wirksam abgemahnt werden kann!

@Familiengerd

Nein es ändert die gesamte Sachlage, weil der Antwortende relevante Details übersehen hat.

Wie ich dich schon mehrfach gebeten habe, unterlasse dich diese irreführende besserwisserischen Aktionen und versetze dich in die Situation. Hier ist ein Forum und kein Fachvortrag.

@Ifm001
Nein es ändert die gesamte Sachlage, weil der Antwortende relevante Details übersehen hat.

Welche denn?? Da bin ich aber gespannt.

Die Aussage von Rosswurscht ist uneingeschränkt richtig! Was hat denn Dein "Den Nachweis muss man durchaus erbringen." mit der richtigen Aussage "Ein Abmahnung wegen Krankheit gibts nicht." zu tun?!?

Mit meinem Kommentar habe ich keine "irreführende besserwisserische Aktion" ausgeführt, sondern die Aussage von Rosswurscht gegen Deinen Einwand bestätigt.

Und mit "Fachvortrag" hat mein kurzer Satz nun wirklich nichts zu tun - das ist schlicht lächerlich!

Im Übrigen kannst Du Dir Deine Anmaßung, mich um Unterlassung von irgendwas zu "bitten", sparen!! Auch dann, wenn ich selbst nicht antworte, nehme ich mir die Freiheit, auf Fehler oder auch Unsinn in anderen Antworten hinzuweisen - und das wirst Du nicht verhindern, trotz Deines hochnäsigen "Wie ich dich schon mehrfach gebeten habe"!!

@Ifm001

"Den Nachweis muss man durchaus erbringen."

Dann gibt es aber die Abmahnung nicht "wegen Krankheit" sondern wegen fehlender Vorlage einer Bescheinigung. Und die ist - solange keine andere Regelung vorliegt - auch erst bei mehr als drei Tagen fällig.