Mein Bruder ist psychisch Krank. Sein Betreuer kümmert sich nicht um ihn!

4 Antworten

Für welche Bereiche ist der gesetzliche Betreuer überhaupt bestellt? Vielleicht muss die Bereiche Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge ebenfalls beantragt werden, damit ein gesetzlicher Betreuer überhaupt in dem Bereich handeln darf. So oder so empfehle ich auch den Kontakt zum Vormundschaftsgericht - um einen Betreuerwechsel anzuregen... Der Typ ist ja anscheinend ne Nulpe.

Normalerweise ist aber auch eine Klinik "verpflichtet" sich um geeignete Anschlussmaßnahmen zu kümmern, wenn die Rückkehr in die absolute Selbstständigkeit immer wieder in derartigen Situationen mündet. Ich würde beim nächsten stationären Aufenthalt auch an die Ärzte und Sozialarbeiter appellieren, auch wenn diese euch gegenüber nicht von der Schweigepflicht entbunden sind, besteht evtl. die Möglichkeit mit eurem Angehörigen gemeinsam ein Gespräch zu suchen.

Leider ist es bei vielen Dingen so, das erst etwas passieren muss bevor die Behörden einschreiten können. Und solange dein Bruder nicht freiwillig in Therapie geht wird sich das wohl auch nicht ändern. Eventuell würde ich mich mal mit dem zuständigen Amt, das den Betreuer bestimmt hat, in Verbindung setzen und denen eure Beobachtungen mitteilen. Unter Umständen können die dann was unternehmen. Aber ohne die Mitarbeit deines Bruders ist das wirklich schwierig...

Lascana1970 
Beitragsersteller
 09.11.2008, 14:20

Vielen Dank für deine Antwort. Leider weiß ich das es so ist wie du es bechreibst. Ich werde mich in den nächsten Tagen damit an die Behörden wenden. Wünsche noch einen schönen Sonntag.

Vielleicht versucht ihr es besser bzw. zusätzlich mit einem ambulant betreutem Wohnen neben dem gesetzlichen Betreuer; dieseR hat dann die Aufgaben des Alltags mit dem Betroffenem zu regeln, eben auch krankheitsbedingte Unterstützung, wenn es ihm schlechter geht. Ambulant betreutes Wohnen (in der eigenen Wohnung!!) wird über den Landschaftsverband abgerechnet, sollte der gesetzliche Betreuer einleiten, könne aber auch die Angehörigen und/oder der Betroffene selbst. Diese Dienste gibt es in jeder Stadt und es arbeiten dort oft sehr engagierte SozialpädagoInnen. Viel Glück!!

Wendet euch bitte an das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) und bittet um einen anderen Betreuer.

Außerdem solltet ihr euch über seinen jetzigen Betreuer dort beschweren.

Außerdem könnt ihr zivilrechtlich gegen den Betreuer vorgehen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung#Aufhebung_der_Betreuung

Lascana1970 
Beitragsersteller
 09.11.2008, 14:21

Vielen Dank für deine Antwort und dem link. Ich werde es in Angriff nehmen. Wünsche einen schönen Sonntag.