Mein Auto wurde am Wochenende auf dem Gelände der Kfz-Werkstatt in der Nacht von unbekannt Angezündet. Muss d. Versicherung der Werkstatt den Schade regulieren?

6 Antworten

Nach meinem Kennisstand übernimmt Deine Teil-Kasko den Schaden, da die Werkstatt nur für Schäden haftet, für die sie ursächlich verantwortlich ist.

Nachdem da wahrscheinlich ein Auftrag zur Reparatur gegeben wurde, war das Fahrzeug in Obhut des Betriebs.

Jedoch muss man da jetzt prüfen, ob die Obhutspflicht des Reparaturbetriebs überhaupt verletzt wurde. Da es ja eine Brandstiftung war, dürfte Schadensersatz durch den Reparaturbetrieb (nach §823 BGB) nicht in Betracht kommen.

Ganz ehrlich, ich weiß es in dem Fall nicht, ob eine evtl. versicherte Kasko in der Handel- und Handwerk-Police des Reparaturbetriebs aufkommen wird.

Ich glaube aber fast, dass da subsidiär die eigene Vollkasko (die Teilkasko ist da außen vor, da ja Vandalismus vorliegt) leisten wird, bzw. leisten muss.

Mit dem Vandalismus als Vollkaskofall liegst du zwar richtig, allerdings ist es hier ein Brandschaden, der dann von der Teilkaskoversicherung zu übernehmen ist, auch wenn es Brandstiftung war.

@Genesis82

Da hier mehrere Autos angezündet wurden und scheinbar auch eingebrochen wurde, dürfte es Vandalismus und keine "einfache" Brandstiftung sein. Daher eben Vollkasko.

Ist es aber wirklich "nur" Brandstiftung, dann Teilkasko.

@qugart

Es ist egal wir rum es war ! 

Es zählt das versicherte Risiko.
Da TK  "Feuer" umfasst, ist die Sache eindeutig. 

@MoechteAWissen

Nein, eben nicht. Vandalismus ist NICHT in der Teilkasko abgedeckt.

Ist nun einfach mal so. Kann man aber auch in den AKB nachlesen.

@qugart

Wer schreibt von Vandalismus ? 

Habe  Feuer geschrieben ;)

Es zahlt die Teilkasko!

Alles andere sind Geschichten aus der Gruft ...

@MoechteAWissen

Sorry, aber lass es wenn du keine Ahnung hast.

@qugart

Och bitte !?!

Wie hattest du noch so schön geschrieben…

Kann man aber auch in den AKB nachlesen  

Stimmt! Da steht alles drinne….
Neben dem, ist es auch AZUBI-LERN-STOFF 1. Ausbildungsjahr.

Ich möchte dies  an der Stelle nicht vertiefen. 
Schauen wir doch mal was der GDV dazu sagt:

http://www.gdv.de/2013/04/bei-brandstiftung-zahlt-die-teilkaskoversicherung/

Setzten wir einen Punkt?

Hallo,

die allermeisten - zumindest aber die guten - Werkstätten haben in ihrer sog. "Handel-/Handwerk"-Versicherung einen entsprechenden Kaskoschutz für Fahrzeuge in ihrer Obhut abgeschlossen.

Hintergrund ist, dass die Kfz-eigene Kasko in einem Fall geschont werden soll, in dem der Eigentümer keinen Einfluss auf das Fahrzeug hat (und entsprechend wenig geneigt ist, mit der eigenen Versicherung für Schäden außerhalb dieses besagten Einflussbereichs gerade stehen zu müssen).

Insofern sollte diese besagte Kaskoerweiterung hier leisten können.

Ein Anspruch gegen die Betriebshaftpflicht der Werkstatt erscheint dagegen wenig erfolgversprechend, da aus der Schilderung kein haftungsauslösendes Fehlverhalten zu erkennen ist.

Viele Grüße

Loroth

ja, den dafür ist das gelände der werkstatt versichert, es sei denn man kann den verursacher feststellen ,dann muss der für den schaden aufkommen.

Danke erst mal für die schnellen Antworten. Auf dem abgesperrtem Gelände haben noch zwei andere Werkstätten Ihre Fahrzeuge geparkt, daher greift der Versicherungsschutz, laut Aussage der Versicherung der Werkstatt, nicht und ich muss den Schaden übernehmen. Ist es so einfach?  

@GatsbyFeed

Auf dem abgesperrtem Gelände 

also kann da nicht so ohne weiteres ein Unbefugter reinspazieren. Keine Verletzung durch die Werkstatt. Einbruch - Vandalismus - 

in dem Falle schon

@GatsbyFeed

Auf dem abgesperrtem Gelände haben noch zwei andere Werkstätten Ihre Fahrzeuge geparkt, daher greift der Versicherungsschutz, laut Aussage der Versicherung der Werkstatt, nicht und ich muss den Schaden übernehmen.

Nein, so einfach ist es nicht für die Versicherung!

Auch wenn  " Mehrherrigkeit" vorliegt, ist die Versicherung zur Zahlung verpflichtet. -Ausnahme: ED-

Was ich immer noch nicht verstanden habe ist,  gab es für das Fahrzeug einen Rep.-Auftrag, oder wurde das Fahrzeug nur auf dem Gelände abgestellt ? 

ja deren betriebshaftpflicht muss dir den schaden zahlen

die greift nur bei schäden durch die arbeit der mitarbeiter oder maschinen .

dafür ist die obhutschaden-versicherung , innerhalb der gebäude(gelände)versicherung zuständig .

@Kuestenflieger

meinte ich ja, kam nur gerade nicht aufn Namen ;)

aber theoretisch würde doch auch hier wieder eigen vor fremd gelten und somit erstmal seine Versicherung zahlen müssen und dann Regress stellen?