Mein Arbeitgeber verlangt alle Urlaubstage des Jahres bis zum 30.04 zu verplanen, ist dies rechtens??

9 Antworten

Es gibt kein Gesetz, das das vorschreibt, ist aber gängige Praxis.

Der Arbeitnehmer hat ja nach dem Bundesurlaubsgesetz das Recht seinen Urlaub dann zu nehmen wenn er das möchte. Gleichzeitig sagt der Gesetzgeber aber auch, dass das nur möglich ist, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer die aus sozialen Gesichtspunkten den Vorrang haben, gegen die Urlaubswünsche sprechen.

Damit der Arbeitgeber sowohl auf die Wünsche der einzelnen Arbeitnehmer eingehen kann, als auch die betrieblichen Belange berücksichtigt, ist eine frühe Urlaubsplanung sinnvoll.

Was nutzt es Dir, wenn Du Deinen Urlaub später planen kannst, ihn aber nicht bekommst, weil andere Kollegen bei Deinem gewünschten Termin schon Urlaub haben?

Solange Du keinen genehmigten Urlaub hast, kannst Du nicht rechtssicher planen und z.B. keine Reise zu einem bestimmten Termin buchen.

Wenn alle Arbeitnehmer wissen, wann sie im laufenden Jahr Urlaub nehmen können und dieser vorab genehmigt ist, können sie und auch der Arbeitgeber sicherer planen.

Wir müssen zwar nicht den kompletten Urlaub vorab einreichen, um aber mindestens die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs während der Sommermonate zu sichern, geben wir unsere Urlaubsplanung fürs laufende Jahr mit mindestens 20 Urlaubstagen (bei schwerbehinderten AN 25 Urlaubstage) bis zum 31. Januar ab.

In der ersten Märzwoche bekommen wir unsere unterschriebenen Urlaubspläne zurück und mit AN die ihren Urlaub wegen Überschneidung mit den Kollegen anders nehmen müssen, wird gesprochen und eine Alternative gesucht.

Dieser vorab genehmigte Urlaubsplan ist dann verbindlich. Somit kann ein AN auch noch früh buchen und ggf. Frühbucherrabatte erhalten.

Ich vermute mal, es gibt keinen Betriebsrat. Dieser hätte bei der Urlaubsplanung mitzureden. Wir haben dazu eine Betriebsvereinbarung.

Bei uns gibt es 30 Urlaubstage, so dass wir 1/3 des Urlaubs nicht verplanen müssen. Ich selbst verplane allerdings meist alle Tage bis auf zwei oder drei und muss bei den verplanten und genehmigten Tagen das ganze Jahr keine Anträge mehr schreiben und auf Genehmigung hoffen.

Auch bei uns ist es üblich, dass bereits im November der Urlaub für das kommende Jahr geplant wird.

Es sollte ja berücksichtigt werden, dass einige mit Kindern da sind, die nur in den Ferien ihren Urlaub nehmen wollen. Andere hingegen, die keine oder erwachsene Kinder haben, wollen außerhalb der Ferienzeit.

Damit dies alles geplant werden kann und nicht fünf Leute in der gleichen Zeit ihren Urlaub nehmen wollen, ist eine rechtzeitige Planung üblich.

Wir müssen allerdings nicht die kompletten 6 Wochen Urlaub verplanen, aber mindestens 4 Wochen, was ich auch gut finde.7

Das ist in vielen Unternehmen so. Bei mir müssen die Mitarbeiter sogar spätestens bis Ende März ihre urlaubsanträge abgegeben haben.

Bei uns im Betrieb gibt es dazu eine Betriebsvereinbarung. Somit ist das rechtens.

Ansonsten gilt, das der Arbeitgeber das verlangen kann. In diesem Fall wird dann noch versucht bei Kollisionen von Wünschen der Mitarbeiter eine gemeinsame Lösung zu finden in der möglichst alle Beteiligten etwas von dem bekommen was sie gerne möchten. Wenn du dich nicht an die Vorgabe hälst kann man dir rechtlich nichts, aber dann musst du halt die Tage nehmen die übrig bleiben, denn die Anderen haben dann schon genehmigte Urlaube die miteinander abgestimmt sind.

Eine übergeordnete Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht, das Bundesurlaubsgesetz gibt zu diesem Sachverhalt nichts her. Dort steht nur, dass grundsätzlich auf deine Urlaubswünsche Rücksicht genommen werden muss und das ist ja hier der Fall.

Wenn es keine Betriebsvereinbarung gibt oder im Arbeitsvertrag nichts drin steht, ist es dennoch betriebliche Gepflogenheit, sofern alle Kollegen gleichbehandelt werden.

Der Arbeitgeber will ja auch in gewisser Weise Planungssicherheit, von dem her ist das Vorgehen nicht unbedingt unüblich. Klar, ganz perfekt ist es nicht. Man könnte vielleicht eine %-Regelung einführen,  z.B. dass man 80% seines Jahresurlaubs bis zu einem gewissen Termin fest einplanen muss. Manchmal möchte man ja vielleicht spontan was unternehmen bzw. es kommen unvorhergesehene Ereignisse, wo man frei bräuchte. 

An der Sache kann man höchstens etwas ändern, wenn mehrere Kollegen einen Änderungsvorschlag bringen. Gesetze helfen hier nicht weiter. Es bliebe nur der Klageweg. Wobei Erfolg nicht unbedingt sicher ist und es dahingestellt ist, wie mit dir in einem Betrieb umgegangen wird, den du verklagt hast...