Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen?

1 Antwort

Wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört, könnt Ihr die Vorsteuer der Reparatur im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung und anschließend in der Umsatsteuererklärung geltend machen.

Die eigentlichen Raparaturkosten sind eine Betriebsausgabe und schmälern die Einkünfte und somit den Gewinn.

,,Wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört"

Deiner Auffasung stimme ich zu.