Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückholen?
wir haben einen lieferwagen, den wir auf unser gewerbe versichert haben. vor einer weile wurde nachts in das fahrzeug eingebrochen und navi etc geklaut und verschiedene kabel durchgeschnitten. wir haben es natürlich sofort der versicherung gemeldet und das fahrzeug bei mercedes reparieren lassen. da wir steuerabzugsberechtigt sind mussten wir die mehrwertsteuer der reparatur (ca 1500€) selbst zahlen. können wir das geld vom finanzamt problemlos zurückholen oder könnte es irgendwelche probleme geben?
1 Antwort
Wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört, könnt Ihr die Vorsteuer der Reparatur im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung und anschließend in der Umsatsteuererklärung geltend machen.
Die eigentlichen Raparaturkosten sind eine Betriebsausgabe und schmälern die Einkünfte und somit den Gewinn.
,,Wenn der Wagen zum Betriebsvermögen gehört"
Deiner Auffasung stimme ich zu.