Mehrwertsteuer in Handwerkerrechnung zusätzlich auf Artikel mit Mehrwertsteuer?

3 Antworten

Die Mehrwertsteuer wird immer berechnet. Wenn der Handwerker wie in diesem Fall, einen Waschtisch kauft, wird in der Rechnung des Handwerkers Mehrwertsteuer berechnet. Wenn der Waschtisch bei dem Kunden eingebaut wird, wird der Waschtisch in der Kundenrechnung netto berechnet und von dem Gesamtbetrag wird dann die Mehrwertsteuer berechnet. Die Mehrwertsteuer die der Handwerker zahlt (an das Finanzamt) wird mit der Mehrwertsteuer der Kunden verrechnet: z.B. 1000 € Mehrwertsteuer Lieferantenrechnungen und 1000 € Mehrwertsteuer aus Kundenrechnungen, so dass der Handwerker die beiden Posten Mehrwertsteuer dem Finanzamt mitteilt. In diesem Fall ist die Zahlung null.

Für den Handwerker ist die im Waschbecken enthaltene Umsatzsteuer Vorsteuer. Das heißt, wenn er das Waschbecken für 350 € einkauft, sind dort bereits 55,88 € Umsatzsteuer enthalten. Diese verbucht er als Vorsteuer, zieht sie also von den 350 € ab. Also berechnet er Dir nur 294,12 € dafür. Nimmt er dennoch hinterher 350 € (zuzüglich Umsatzsteuer) dafür, ist die Differenz praktisch für seine Dienstleistung (also der Montage). Entsprechend muss er Dir die Umsatzsteuer einschl. seiner Dienstleistung berechnen. Die Differenz von Vorsteuer zur Dir berechneten Umsatzsteuer überweist er dann ans Finanzamt.

Du kannst die Preise aus dem Internet nicht vergleichen mit den Preisen, die der Handwerker in Rechnung stellt.

Die Herstellerpreise sind UVP, also unverbindlich für einen Händler. Dein Handwerker nimmt einfach andere Preise für den gleichen Artikel als der Internetshop.

Er weist ja den Artikel nicht aus inklusive Mehrwertsteuer zuzügliche Montage, und alles zusammen netto zuzüglich Mehrwertsteuer, sondern Artikel inklusive Montage, zuzüglich Mehrwertsteuer. Doppel berechnen dürfte er die MwSt. in der Tat nicht.

LG Anita