Mehrwertsteuer bezahlen bei einem aus Kulanz erhaltenem Ersatzwagen?
Hallo,
ich hab lange genug selber nach der Antwort gesucht aber der Fall scheint sehr speziell zu sein..
Vor knapp zwei Monaten habe ich als Privatperson von einem Autohändler (Verbrauchsgüterkauf, § 474 Abs. 1 S. 1 ) einen Kleintransporter gekauft und nach einiger Zeit einen Mangel festgestellt. Dieser Sachmangel nach § 434 Abs. 1 Nr. 1 wurde von ihm bestätigt und zugleich zur Nachbesserung in die Werkstatt geliefert.
Soweit lief alles einwandfrei und ich bekam für die Zeit der Reparatur einen Ersatzwagen gestellt.
Ich will mich ja nicht unbedingt beklagen aber nun fordert der Autohändler AUSCHLIEßLICH die Mehrwertsteuer, die er für die Leihe des Ersatzwagens aufbringen musste rückerstattet....
Wie kann das sein, dass ich als Gewährleistung die Nacherfüllung einer mangelhaften Kaufsache (§ 439 Abs. 1 1. Alt.) verlangen kann, aus Kulanz des Händlers - für die ich ja dankbar bin - einen Ersatzwagen gestellt bekomme (Mobilitäts-Garantie) dann irgendeine Mehrwertsteuer bezahlen muss, von der ich nicht einmal weiß, ob sie tatsächlich für den Ersatzwagengebrauch anfällt.
Herzlichen Dank im Voraus, ihr fleißigen Juristereiliebhaber!
2 Antworten
Wenn du als Endverbraucher ein Produkt erwirbst, wird grundsätzlich Umsatzsteuer fällig, die der Verkäufer an das Finanzamt abführen musst. Die Forderung ist also rechtens.
Ein Gewerbetreibender würde diese Steuer als Vorsteuer von seiner laufenden Umsatzsteuerlast absetzen können.
Die Gestellung eines Ersatzwagens war für dich ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls der Umsatzsteuer unterliegt.
Frage offensichtlich nicht gelesen.
du musst natürlich nur die Steuern bezahlen, auf ein Produkt oder Dienstleistung, in abhängigkeit davon, wieviel zu dafür gezahlt hast. Davon natürlich meist die 19%. Das gilt so für Endverbraucher.
Wenn für dich der Ersatzwagen 0,00 Eur gekostet hat, musst du natürlich auf die 0,00 Euro keine Umsatzsteuer bezahlen.
Wenn den Autoverkäufer Kosten entstanden sind, muss der das irgendwie verbuchen, aber von dir Umsatzsteuer zu fordern ist fehlerhaft.