Mehrwertsteuer bezahlen bei einem aus Kulanz erhaltenem Ersatzwagen?

2 Antworten

Wenn du als Endverbraucher ein Produkt erwirbst, wird grundsätzlich Umsatzsteuer fällig, die der Verkäufer an das Finanzamt abführen musst. Die Forderung ist also rechtens.

Ein Gewerbetreibender würde diese Steuer als Vorsteuer von seiner laufenden Umsatzsteuerlast absetzen können.

Die Gestellung eines Ersatzwagens war für dich ein geldwerter Vorteil, der ebenfalls der Umsatzsteuer unterliegt.

Frage offensichtlich nicht gelesen.

du musst natürlich nur die Steuern bezahlen, auf ein Produkt oder Dienstleistung, in abhängigkeit davon, wieviel zu dafür gezahlt hast. Davon natürlich meist die 19%. Das gilt so für Endverbraucher.

Wenn für dich der Ersatzwagen 0,00 Eur gekostet hat, musst du natürlich auf die 0,00 Euro keine Umsatzsteuer bezahlen.

Wenn den Autoverkäufer Kosten entstanden sind, muss der das irgendwie verbuchen, aber von dir Umsatzsteuer zu fordern ist fehlerhaft.